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Flüchtlinge sind in hohem Maß von Traumatisierungen betroffen. Die Erfahrungen von Krieg, Gewalt, Inhaftierung und Folter bedeuten für die Betroffenen eine tiefe Ohnmacht und Lebensbedrohung, eine massive Erschütterung des Vertrauens in sich und die Welt, Schlaflosigkeit, Alpträume und schmerzhafte Erinnerungen, die sich unaufhaltsam in den Alltag bohren. Schutz bieten Factbox
Menschen die traumatische Ereignisse erlebt und überlebt haben brauchen Schutz und Sicherheit, die Anerkennung der erlebten Gewalt durch Zeugenschaft und die Verurteilung der Taten, vor allem aber auch therapeutische, soziale, medizinische und rechtliche Unterstützung. In den EU-weiten Regelungen zum Asylverfahren sind aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von traumatisierten Flüchtlingen Sonderbestimmungen für Überlebende von Folter und Gewalt vorgesehen.1 Österreich ist in der Umsetzung der EU-Richtlinien in diesem Punkt säumig, wie viele andere EU-Staaten auch. Traumatisierte Flüchtlinge erhalten nicht die Aufnahme und den Schutz, den sie brauchen. Im Gegenteil, werden sie oft mit retraumatisierenden Bedingungen konfrontiert: Schubhaftnahme, Einvernahme durch uniformierte ExekutivbeamtInnen, Leben in lagerähnlichen Unterkünften, Rassismus und Diskriminierung, erneute Erfahrung von Ohnmacht etc. Arbeit ermöglichen Das jahrelange Warten auf den Ausgang des Asylverfahrens schafft permanente Ungewissheit. In dieser labilen Lebensphase dürfen AsylwerberInnen keiner Beschäftigung nachgehen, von wenigen theoretischen Möglichkeiten im Bereich der Saisonnierarbeit abgesehen. Nicht für die eigene Existenz sorgen zu können, schafft erneut ein Gefühl der Ohnmacht und verhindert einen selbstbestimmten und gelingenden Alltag. Selbst die Sozialpartner2 haben mittlerweile die Unsinnigkeit erkannt, AsylwerberInnen systematisch vom Arbeitsleben fern zu halten. In ihrem Papier zum Bad Ischler Dialog haben sie sich 2011 darauf geeinigt, dass AsylwerberInnen sechs Monate nach Asylantragstellung in Österreich die Möglichkeit haben sollen, eine auf max. 12 Monate befristete Beschäftigungsbewilligung zu erhalten. Auch für jugendliche AsylwerberInnen soll durch die Möglichkeit einer Lehrausbildung eine neue Perspektive geschaffen werden. In den nächsten Jahren soll diese Position sowohl auf österreichischer wie auch auf EU-Ebene forciert werden, damit die Forderungen der Sozialpartner politisch umgesetzt werden. Machen wir uns stark!, ein breites Bündnis aus Organisationen und Einzelpersonen, dem auch ZEBRA angehört, hat diese Forderungen aufgegriffen und fordert den Zugang zu Lehre und Arbeitsmarkt für Asylsuchende, um dem Zukunftsraub und der Perspektivenlosigkeit endlich ein Ende zu setzen. Unterstützen Sie diese Petition, denn jede Stimme zählt, um für die Rechte von AsylwerberInnen und Flüchtlingen einzutreten! Nicht nur am Weltflüchtlingstag.
1 Richtlinie 2003/9/EG des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern in den Mitgliedstaaten. |