Stellungnahme
Politische Verfolgung in Österreich?
Die rechtsstaatlichen Prinzipien eines unfähigen Ministers
- 08. November 2004 -
Dass die vom Falter vergangene
Woche publik gemachten strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Wiener
Rechtsanwälte Georg Bürstmayr und Nadja Lorenz einen politischen
Hintergrund haben, bestreiten BM Strasser und seine Sprecher vehement.
Dass Beamte laut Falterartikel angewiesen wurden, akribisch nach nur
irgendeinem, möglicherweise belastenden oder kompromittierenden
Material gegen die beiden unbequemen Menschenrechtsanwälte zu
suchen, sei böswillige Verleumdung.
Die Fakten sprechen eine klare Sprache und passen
gut in das seit 4 Jahren zu bewundernde Amtsverständnis Strassers:
Bürstmayer und Lorenz setzen sich seit Jahren für die Rechte
von AsylwerberInnen in Österreich ein, arbeiten als RechtsberaterInnen
in einem Projekt des UNHCR und sind Mitglieder des Menschenrechtsbeirats.
Dass sie sich - wie alle, die sich derzeit für rechtsstaatlichen
Schutz von Asylsuchenden einsetzen - damit auf Konfrontationskurs
zur Politik des Ministers befinden, liegt in der „Natur der
Sache“ – sprich in der Asylpolitik der Regierung und des
Innenministers. Die Kritik der beiden Anwälte, speziell an der
letzt jährigen Novellierung, wurde mittlerweile auch durch das
Höchstgericht bestätigt, das die Asylgesetznovelle als verfassungswidrig
erkannt und teilweise aufgehoben hat.
Die völlig an den Haaren herbeigezogenen Ermittlungen
(wegen Verdacht auf Schlepperei), die sich als haltlos herausstellen
mussten, sprechen eine klare Sprache: Wer AsylwerberInnen Rechtsberatung
zukommen lässt, wird kriminalisiert. „Beihilfe zum Asylmissbrauch“
soll unter Strafe gestellt werden, verlangte der kleinere Koalitionspartner,
ohne damit auf nennenswerten Widerspruch zu stoßen. Die Demontage
der rechtsstaatlichen Standards wird von der Bundesregierung auf allen
Ebenen betrieben: Auf Dauer wird die Rechtshilfe für AsylwerberInnen
durch NGOs unmöglich gemacht werden, Verteidiger von Menschenrechten
kriminalisiert, NGOs auf finanzieller Ebene das Wasser abgegraben
werden, wenn sie nicht parieren.
Auch in den eigenen Reihen weiß Strasser, wo
der Hebel anzusetzen ist: der Unabhängige Bundesasylsenat arbeitet
zu langsam, zeigt nicht genug „output“ und soll daher
über den Verfassungskonvent stärker in den Einflussbereich
des Innenministers gebracht werden. Und auch den „unabhängigen“
Menschenrechtsbeirat würde Strasser am liebsten gänzlich
selbst besetzen. Dem Vorschlag, den der Beirat selbst zur weiteren
Besetzung unterbreitete, verweigerte er nämlich ohne Angabe von
Gründen die Zustimmung. Der Name des nicht genehmen Kommissionsmitglieds:
Georg Bürstmayr.