Stellungnahme

Politische Verfolgung in Österreich?
Die rechtsstaatlichen Prinzipien eines unfähigen Ministers


- 08. November 2004 -

Dass die vom Falter vergangene Woche publik gemachten strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Wiener Rechtsanwälte Georg Bürstmayr und Nadja Lorenz einen politischen Hintergrund haben, bestreiten BM Strasser und seine Sprecher vehement. Dass Beamte laut Falterartikel angewiesen wurden, akribisch nach nur irgendeinem, möglicherweise belastenden oder kompromittierenden Material gegen die beiden unbequemen Menschenrechtsanwälte zu suchen, sei böswillige Verleumdung.

Die Fakten sprechen eine klare Sprache und passen gut in das seit 4 Jahren zu bewundernde Amtsverständnis Strassers: Bürstmayer und Lorenz setzen sich seit Jahren für die Rechte von AsylwerberInnen in Österreich ein, arbeiten als RechtsberaterInnen in einem Projekt des UNHCR und sind Mitglieder des Menschenrechtsbeirats. Dass sie sich - wie alle, die sich derzeit für rechtsstaatlichen Schutz von Asylsuchenden einsetzen - damit auf Konfrontationskurs zur Politik des Ministers befinden, liegt in der „Natur der Sache“ – sprich in der Asylpolitik der Regierung und des Innenministers. Die Kritik der beiden Anwälte, speziell an der letzt jährigen Novellierung, wurde mittlerweile auch durch das Höchstgericht bestätigt, das die Asylgesetznovelle als verfassungswidrig erkannt und teilweise aufgehoben hat.

Die völlig an den Haaren herbeigezogenen Ermittlungen (wegen Verdacht auf Schlepperei), die sich als haltlos herausstellen mussten, sprechen eine klare Sprache: Wer AsylwerberInnen Rechtsberatung zukommen lässt, wird kriminalisiert. „Beihilfe zum Asylmissbrauch“ soll unter Strafe gestellt werden, verlangte der kleinere Koalitionspartner, ohne damit auf nennenswerten Widerspruch zu stoßen. Die Demontage der rechtsstaatlichen Standards wird von der Bundesregierung auf allen Ebenen betrieben: Auf Dauer wird die Rechtshilfe für AsylwerberInnen durch NGOs unmöglich gemacht werden, Verteidiger von Menschenrechten kriminalisiert, NGOs auf finanzieller Ebene das Wasser abgegraben werden, wenn sie nicht parieren.

Auch in den eigenen Reihen weiß Strasser, wo der Hebel anzusetzen ist: der Unabhängige Bundesasylsenat arbeitet zu langsam, zeigt nicht genug „output“ und soll daher über den Verfassungskonvent stärker in den Einflussbereich des Innenministers gebracht werden. Und auch den „unabhängigen“ Menschenrechtsbeirat würde Strasser am liebsten gänzlich selbst besetzen. Dem Vorschlag, den der Beirat selbst zur weiteren Besetzung unterbreitete, verweigerte er nämlich ohne Angabe von Gründen die Zustimmung. Der Name des nicht genehmen Kommissionsmitglieds: Georg Bürstmayr.