Stellungnahme

Zur aktuellen Asyldebatte und
zur Unterbringung von Flüchtlingen in Österreich


- 22. Oktober 2004 -

Auf Grund der derzeit laufenden Debatte sieht sich der Verein ZEBRA veranlasst, einige inhaltliche Klarstellungen vorzunehmen, die eine seit Jahren bestehende Tendenz mancher Beteiligter, die Asyldiskussion mit Falschinformationen, Halbwahrheiten und Scheingefechten zu führen, betreffen.

Die Richtigstellungen, Dementis und Entgegnungen zu den Aussagen der Innenminister, aber auch jüngst verschiedener Landeshauptleute und verantwortlicher Landesräte würden mittlerweile ganze Sonderhefte unserer Vereinszeitschrift füllen.

Angesichts einer von Polemik und Populismus gekennzeichneten Debatte bemühen wir uns im Folgenden, die aus unserer Sicht wichtigsten Fakten und Mängel klarzustellen.

1. Probleme und Menschen werden ignoriert

Jahrelang wurde verantwortungslos mit der Unterbringung von Flüchtlingen umgegangen. Seit Jahren wurden mittellose AsylwerberInnen, die rechtmäßig im Asylerfahren standen, per Bundesbetreuungsgesetz in die Obdachlosigkeit und Unversorgtheit getrieben. Die Folge war ein Abdrängungsprozess, der unversorgte AsylwerberInnen auf den illegalen Arbeitsmarkt und in die Hände von Mietwucherern zwang. Ein nicht unwesentlicher Teil der Arbeit von Hilfsorganisationen bestand jahrelang darin, menschliche Tragödien und Katastrophen, die durch das Innenministerium und die Behörden erzeugt wurden, zu verhindern. Notbetten wurden zur Verfügung gestellt, Spenden gesammelt, notdürftigste medizinische Versorgung organisiert.

Die seit Mai 2004 in Kraft getretene Grundversorgung wäre zwar im Konzept ein großer Fortschritt zur vorhergehenden Situation, jedoch erfolgten Planung und erste Umsetzung so dilettantisch, dass von den erwarteten Verbesserungen nicht viel übrig blieb.

Ein Beispiel dazu: Ministerien und Länder gingen in der Planung der Grundversorgung von einer Zahl von 16.000 Anspruchsberechtigten pro Jahr aus. Alle NGOs wiesen im Vorfeld darauf hin, dass diese Zahl viel zu niedrig angesetzt sei, waren doch mit Ende 2003 noch 32.285 Asylverfahren offen. Die Existenz von Menschen wurde einfach ignoriert, als würde es sie nicht geben. Zudem lassen sich Flüchtlingsbewegungen im Voraus ohnehin bestenfalls erahnen, nicht aber reglementieren, wenn von einer Durchschnittszahl ausgegangen wird, so müssen zumindest auch ein Notfallplan und entsprechende Erweiterungskapazitäten mit entwickelt werden.

2. Illegale werden konstruiert

Mit Inkrafttreten der Grundversorgung meldeten sich die bisher unversorgten AsylwerberInnen natürlich bei den zuständigen Stellen und sehr schnell wurde klar, dass die berechneten Kapazitäten keineswegs ausreichen würden. Die Betroffenen wurden medial sofort als „Illegale“ stigmatisiert und es wurde damit wieder einmal mehr vom eigentlichen Thema abgewichen. Es fand daraufhin eine völlig aus dem Zusammenhang gerissene Sicherheits- und Kriminalitätsdebatte statt.

3. Erzeugen von Aufregung - Konzeptlosigkeit

Angesichts fehlender Quartiere und eines chronisch überfüllten Erstaufnahmezentrums in Traiskirchen können die Reaktionen der politisch Verantwortlichen darauf nur mehr als bewusstes Erzeugen von politischer und medialer Aufregung bezeichnet werden.

In schöner Regelmäßigkeit verkündet oder richtet der Innenminister der Öffentlichkeit oder den Länderverantwortlichen etwas Neues aus. Früher wurde oft durch einen Vertrag zwischen BMI und einem privaten Gasthofbesitzer die Unterbringung von Flüchtlingen in eine Gemeinden geregelt. Die politisch Verantwortlichen erfuhren davon oft erst, wenn die AsylwerberInnen plötzlich am Dorfplatz rumstanden – Mitsprache hatten sie keine. In manchen Gemeinden im Osten Österreichs führte das zu einem krassen Missverhältnis. Zuletzt wurde von Seiten des Ministers treuherzig beteuert, dass nichts ohne die jeweiligen Bürgermeister getan würde. Da war der jahrelange Zorn bereits geschürt und es war klar, dass sich der Wiederstand gegen die „Asylanten“ regen würde.

Jüngst wurden Unterbringungsmöglichkeiten (z.B. Kasernen) medial angekündigt, die tags darauf angesichts der erzeugten lokalen Empörung nicht mehr existieren. Die Steiermark erhält vom Minister ein Erstaufnahmezentrum verpasst, von dem zuvor kein/e LandespolitikerInnen informiert wurden und das sich wenige Tage später als mediale Luftblase entpuppt. Das politische Schauspiel könnte belustigen, bliebe dabei nicht die menschenwürdige Unterbringung von AsylwerberInnen auf der Strecke.

Die prinzipiell richtige Entscheidung, das Unterbringungssystem umzustellen und mit den Ländern gemeinsam zu entwickeln, wurde durch die Ignoranz und fehlende Kompetenz der handelnden Personen völlig konterkariert und es scheint so, als würde das Projekt im Strudel der Länder- und Parteipolitik untergehen.

Eine ernst zunehmende und politisch seriöse Bearbeitung des Unterbringungsthemas müsste zumindest eine auf Fakten beruhende Analyse des Ist-Zustandes beinhalten. Ebenso unerlässlich ist die Formulierung einer politischen Zieldefinition und eines darauf beruhenden Konzepts, die mit möglichst allen Beteiligten (Bund, Länder, Gemeinden, NGOs, kirchliche Organisationen und UNHCR) besprochen und akkordiert werden müsste. Schließlich wäre eine gemeinsame Durchführung und operative Umsetzung vorzuschlagen gewesen. Regelmäßiges Controlling und Zielbesprechungen hätte die Praktikabilität des Auftrags schließlich begleiten sollen.

Es geht hierbei ja nicht um die Lagerung von „irgendwelchen Dingen“, sondern um Menschen, die eine sorgsame, professionelle und menschenwürdige Behandlung, Begleitung und Unterbringung brauchen und verdienen!

4. Sinkende Asylantragszahlen

Die Antragstellungen sinken, und zwar beträchtlich - seit in Kraft treten des neuen Asylgesetzes im Mai um 53 %, im Juni um 26 %, im Juli um 40% und im August um 35%. Das wäre ja eine gute Nachricht, hätte sich zeitgleich die Menschenrechtssituation in den Krisengebieten der Welt verbessert. Doch die Ursache für den Rückgang der Anträge sind eindeutig die Zugangsbarrieren Restriktionen des neuen Asylgesetzes - und trotzdem wird schon wieder laut (medial) die Verschärfung des Asylgesetzes gefordert.

Die völlige Kapitulation der österreichischen Bundesregierungen vor dem Thema Asylpolitik kann man auch daran ermessen, das es seit 1990 mittlerweile die vierte Gesetzesänderung bzw. Novellierung gibt.

Die österreichische Debatte gewinnt noch mehr an Brisanz wenn man sich vor Augen hält, dass sie sich in einem Kontext einer europäischen Flüchtlingspolitik abspielt, die zunehmend an den Grundlagen der Genfer Flüchtlingskonvention rüttelt und zum Ziel hat, Europa gänzlich von Flüchtlingen abzuschotten. Erreicht werden soll dieses Ziel durch die Einrichtung von Flüchtlingslagern außerhalb der EU (Straw, Schily Vorschlag) und durch eine rücksichtslose Abschiebepraxis, wie sie derzeit von Italien in Richtung Libyen vorexerziert wird.