Stellungnahme
Zur aktuellen Asyldebatte und
zur Unterbringung von Flüchtlingen in Österreich
- 22. Oktober 2004 -
Auf Grund der derzeit laufenden
Debatte sieht sich der Verein ZEBRA veranlasst, einige inhaltliche
Klarstellungen vorzunehmen, die eine seit Jahren bestehende Tendenz
mancher Beteiligter, die Asyldiskussion mit Falschinformationen, Halbwahrheiten
und Scheingefechten zu führen, betreffen.
Die Richtigstellungen, Dementis und Entgegnungen
zu den Aussagen der Innenminister, aber auch jüngst verschiedener
Landeshauptleute und verantwortlicher Landesräte würden
mittlerweile ganze Sonderhefte unserer Vereinszeitschrift füllen.
Angesichts einer von Polemik und Populismus gekennzeichneten
Debatte bemühen wir uns im Folgenden, die aus unserer Sicht wichtigsten
Fakten und Mängel klarzustellen.
1. Probleme und Menschen werden ignoriert
Jahrelang wurde verantwortungslos mit der Unterbringung
von Flüchtlingen umgegangen. Seit Jahren wurden mittellose AsylwerberInnen,
die rechtmäßig im Asylerfahren standen, per Bundesbetreuungsgesetz
in die Obdachlosigkeit und Unversorgtheit getrieben. Die Folge war
ein Abdrängungsprozess, der unversorgte AsylwerberInnen auf den
illegalen Arbeitsmarkt und in die Hände von Mietwucherern zwang.
Ein nicht unwesentlicher Teil der Arbeit von Hilfsorganisationen bestand
jahrelang darin, menschliche Tragödien und Katastrophen, die
durch das Innenministerium und die Behörden erzeugt wurden, zu
verhindern. Notbetten wurden zur Verfügung gestellt, Spenden
gesammelt, notdürftigste medizinische Versorgung organisiert.
Die seit Mai 2004 in Kraft getretene Grundversorgung
wäre zwar im Konzept ein großer Fortschritt zur vorhergehenden
Situation, jedoch erfolgten Planung und erste Umsetzung so dilettantisch,
dass von den erwarteten Verbesserungen nicht viel übrig blieb.
Ein Beispiel dazu: Ministerien und Länder gingen
in der Planung der Grundversorgung von einer Zahl von 16.000 Anspruchsberechtigten
pro Jahr aus. Alle NGOs wiesen im Vorfeld darauf hin, dass diese Zahl
viel zu niedrig angesetzt sei, waren doch mit Ende 2003 noch 32.285
Asylverfahren offen. Die Existenz von Menschen wurde einfach ignoriert,
als würde es sie nicht geben. Zudem lassen sich Flüchtlingsbewegungen
im Voraus ohnehin bestenfalls erahnen, nicht aber reglementieren,
wenn von einer Durchschnittszahl ausgegangen wird, so müssen
zumindest auch ein Notfallplan und entsprechende Erweiterungskapazitäten
mit entwickelt werden.
2. Illegale werden konstruiert
Mit Inkrafttreten der Grundversorgung meldeten sich
die bisher unversorgten AsylwerberInnen natürlich bei den zuständigen
Stellen und sehr schnell wurde klar, dass die berechneten Kapazitäten
keineswegs ausreichen würden. Die Betroffenen wurden medial sofort
als „Illegale“ stigmatisiert und es wurde damit wieder
einmal mehr vom eigentlichen Thema abgewichen. Es fand daraufhin eine
völlig aus dem Zusammenhang gerissene Sicherheits- und Kriminalitätsdebatte
statt.
3. Erzeugen von Aufregung - Konzeptlosigkeit
Angesichts fehlender Quartiere und eines chronisch
überfüllten Erstaufnahmezentrums in Traiskirchen können
die Reaktionen der politisch Verantwortlichen darauf nur mehr als
bewusstes Erzeugen von politischer und medialer Aufregung bezeichnet
werden.
In schöner Regelmäßigkeit verkündet
oder richtet der Innenminister der Öffentlichkeit oder den Länderverantwortlichen
etwas Neues aus. Früher wurde oft durch einen Vertrag zwischen
BMI und einem privaten Gasthofbesitzer die Unterbringung von Flüchtlingen
in eine Gemeinden geregelt. Die politisch Verantwortlichen erfuhren
davon oft erst, wenn die AsylwerberInnen plötzlich am Dorfplatz
rumstanden – Mitsprache hatten sie keine. In manchen Gemeinden
im Osten Österreichs führte das zu einem krassen Missverhältnis.
Zuletzt wurde von Seiten des Ministers treuherzig beteuert, dass nichts
ohne die jeweiligen Bürgermeister getan würde. Da war der
jahrelange Zorn bereits geschürt und es war klar, dass sich der
Wiederstand gegen die „Asylanten“ regen würde.
Jüngst wurden Unterbringungsmöglichkeiten
(z.B. Kasernen) medial angekündigt, die tags darauf angesichts
der erzeugten lokalen Empörung nicht mehr existieren. Die Steiermark
erhält vom Minister ein Erstaufnahmezentrum verpasst, von dem
zuvor kein/e LandespolitikerInnen informiert wurden und das sich wenige
Tage später als mediale Luftblase entpuppt. Das politische Schauspiel
könnte belustigen, bliebe dabei nicht die menschenwürdige
Unterbringung von AsylwerberInnen auf der Strecke.
Die prinzipiell richtige Entscheidung, das Unterbringungssystem
umzustellen und mit den Ländern gemeinsam zu entwickeln, wurde
durch die Ignoranz und fehlende Kompetenz der handelnden Personen
völlig konterkariert und es scheint so, als würde das Projekt
im Strudel der Länder- und Parteipolitik untergehen.
Eine ernst zunehmende und politisch seriöse
Bearbeitung des Unterbringungsthemas müsste zumindest eine auf
Fakten beruhende Analyse des Ist-Zustandes beinhalten. Ebenso unerlässlich
ist die Formulierung einer politischen Zieldefinition und eines darauf
beruhenden Konzepts, die mit möglichst allen Beteiligten (Bund,
Länder, Gemeinden, NGOs, kirchliche Organisationen und UNHCR)
besprochen und akkordiert werden müsste. Schließlich wäre
eine gemeinsame Durchführung und operative Umsetzung vorzuschlagen
gewesen. Regelmäßiges Controlling und Zielbesprechungen
hätte die Praktikabilität des Auftrags schließlich
begleiten sollen.
Es geht hierbei ja nicht um die Lagerung von „irgendwelchen
Dingen“, sondern um Menschen, die eine sorgsame, professionelle
und menschenwürdige Behandlung, Begleitung und Unterbringung
brauchen und verdienen!
4. Sinkende Asylantragszahlen
Die Antragstellungen sinken, und zwar beträchtlich
- seit in Kraft treten des neuen Asylgesetzes im Mai um 53 %, im Juni
um 26 %, im Juli um 40% und im August um 35%. Das wäre ja eine
gute Nachricht, hätte sich zeitgleich die Menschenrechtssituation
in den Krisengebieten der Welt verbessert. Doch die Ursache für
den Rückgang der Anträge sind eindeutig die Zugangsbarrieren
Restriktionen des neuen Asylgesetzes - und trotzdem wird schon wieder
laut (medial) die Verschärfung des Asylgesetzes gefordert.
Die völlige Kapitulation der österreichischen
Bundesregierungen vor dem Thema Asylpolitik kann man auch daran ermessen,
das es seit 1990 mittlerweile die vierte Gesetzesänderung bzw.
Novellierung gibt.
Die österreichische Debatte gewinnt noch mehr
an Brisanz wenn man sich vor Augen hält, dass sie sich in einem
Kontext einer europäischen Flüchtlingspolitik abspielt,
die zunehmend an den Grundlagen der Genfer Flüchtlingskonvention
rüttelt und zum Ziel hat, Europa gänzlich von Flüchtlingen
abzuschotten. Erreicht werden soll dieses Ziel durch die Einrichtung
von Flüchtlingslagern außerhalb der EU (Straw, Schily Vorschlag)
und durch eine rücksichtslose Abschiebepraxis, wie sie derzeit
von Italien in Richtung Libyen vorexerziert wird.