Stellungnahme

VfgH-Entscheid zum Asylgesetz:
Erwartetes Urteil als Vorwand für neue Verschärfungen?


- 02. November 2004 -

Angesichts der jüngsten Äußerungen von Regierungsmitgliedern zu geplanten „Neuerungen“ im Asylgesetz muss man derzeit wohl vom Schlimmsten, das heißt von prinzipieller Lernunfähigkeit oder Unwilligkeit, menschenrechtliche Standards einzuhalten, ausgehen. Dass der Verfassungsgerichtshof auf die Klage der oberösterreichischen und der Wiener Landesregierung hin zumindest einige Punkte der Asylnovelle 2003 aufheben muss, konnte schon vor dem Inkrafttreten des Gesetztes jedem juristisch halbwegs interessierten Menschen klar sein und war auch (nicht nur) an dieser Stelle mehrmals zu lesen.

Das gänzliche Neuerungsverbot in der zweiten Instanz und das kategorische Absprechen der aufschiebenden Wirkung bei bestimmten Berufungen (das heißt de facto: Abschiebung während dem laufenden Verfahren) waren schlicht und einfach verfassungsrechtlich nicht zu argumentieren. Politisch ist die Stoßrichtung freilich klar: beide (jetzt aufgehobenen) Bestimmungen dienen einer Schwächung der zweiten Asylinstanz, dem UBAS (Unabhängigen Bundesasylsenat), der immer wieder von BM Strasser öffentlich zu „schnellerem“ Arbeiten angehalten wird. Die höhere Qualität der Entscheidungen am UBAS, der ständig die mangelhaften Verfahren der direkt im Innenministerium angesiedelten ersten Instanz reparieren muss, war für Strasser ohnehin nie ein Kriterium.

Diese Ignoranz angesichts rechtsstaatlicher Standards stellen die Reaktionen à la „was Recht ist, muss nicht gut sein“, einmal mehr unter Beweis. Dass gerade die letzte, nun erwiesenermaßen unzumutbare, Novellierung einen rapiden Rückgang der Asylwerberzahlen bewirkt hat, hindert Politiker wie Kanzler Schüssel oder BM Strasser nicht am populistischen kokettieren mit neuen Verschärfungen. „Echte Flüchtlinge von Wirtschaftsflüchtlingen trennen“ schwadronieren sie und arbeiten fröhlich weiter an der Aushöhlung des Asylverfahrens gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, das genau das leisten soll (man braucht keine Novellen, „Härten“ oder „Verschärfungen“ dafür!).

Dass ein Innenminister, der in Fragen von Grund- und Verfassungsrechten ständig mit „budgetären Zwängen“ argumentiert, kaum jemanden mehr aufregt, ist schlimm genug. Dass amnesty international mittlerweile von „politischer Verfolgung in Österreich“ spricht, weil gegen zwei Rechtsanwälte und Menschenrechtsaktivistinnen grundlos strafrechtliche Ermittlungen wegen Schlepperei eingeleitet wurden, passt leider ins traurige Bild.