Stellungnahme
VfgH-Entscheid zum Asylgesetz:
Erwartetes Urteil als Vorwand für neue Verschärfungen?
- 02. November 2004 -
Angesichts der jüngsten
Äußerungen von Regierungsmitgliedern zu geplanten „Neuerungen“
im Asylgesetz muss man derzeit wohl vom Schlimmsten, das heißt
von prinzipieller Lernunfähigkeit oder Unwilligkeit, menschenrechtliche
Standards einzuhalten, ausgehen. Dass der Verfassungsgerichtshof auf
die Klage der oberösterreichischen und der Wiener Landesregierung
hin zumindest einige Punkte der Asylnovelle 2003 aufheben muss, konnte
schon vor dem Inkrafttreten des Gesetztes jedem juristisch halbwegs
interessierten Menschen klar sein und war auch (nicht nur) an dieser
Stelle mehrmals zu lesen.
Das gänzliche Neuerungsverbot in der zweiten
Instanz und das kategorische Absprechen der aufschiebenden Wirkung
bei bestimmten Berufungen (das heißt de facto: Abschiebung während
dem laufenden Verfahren) waren schlicht und einfach verfassungsrechtlich
nicht zu argumentieren. Politisch ist die Stoßrichtung freilich
klar: beide (jetzt aufgehobenen) Bestimmungen dienen einer Schwächung
der zweiten Asylinstanz, dem UBAS (Unabhängigen Bundesasylsenat),
der immer wieder von BM Strasser öffentlich zu „schnellerem“
Arbeiten angehalten wird. Die höhere Qualität der Entscheidungen
am UBAS, der ständig die mangelhaften Verfahren der direkt im
Innenministerium angesiedelten ersten Instanz reparieren muss, war
für Strasser ohnehin nie ein Kriterium.
Diese Ignoranz angesichts rechtsstaatlicher Standards
stellen die Reaktionen à la „was Recht ist, muss nicht
gut sein“, einmal mehr unter Beweis. Dass gerade die letzte,
nun erwiesenermaßen unzumutbare, Novellierung einen rapiden
Rückgang der Asylwerberzahlen bewirkt hat, hindert Politiker
wie Kanzler Schüssel oder BM Strasser nicht am populistischen
kokettieren mit neuen Verschärfungen. „Echte Flüchtlinge
von Wirtschaftsflüchtlingen trennen“ schwadronieren sie
und arbeiten fröhlich weiter an der Aushöhlung des Asylverfahrens
gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, das genau
das leisten soll (man braucht keine Novellen, „Härten“
oder „Verschärfungen“ dafür!).
Dass ein Innenminister, der in Fragen von Grund-
und Verfassungsrechten ständig mit „budgetären Zwängen“
argumentiert, kaum jemanden mehr aufregt, ist schlimm genug. Dass
amnesty international mittlerweile von „politischer Verfolgung
in Österreich“ spricht, weil gegen zwei Rechtsanwälte
und Menschenrechtsaktivistinnen grundlos strafrechtliche Ermittlungen
wegen Schlepperei eingeleitet wurden, passt leider ins traurige Bild.