Verfolgte MenschenrechtsverteidigerInnen
Befürchtungen bestätigt


- 05. Oktober 2005 -

Im neuen Fremdenpolizeigesetz findet sich der §115, der „Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt“ unter Strafe stellt und bereits vor Beschlussfassung des neuen Gesetzes heftiger Kritik ausgesetzt war. Dieser Paragraf ist nach Meinung vieler JuristInnen und ExpertInnen die Grundlage zur strafrechtlichen Verfolgung von RechtsanwältInnen, die ihre KlientInnen juristisch begleiten. Jetzt, so Nadja Lorenz, Wiener Rechtsanwältin und ehemalige SOS-Mitmensch Vorsitzende, würden sich die Befürchtungen bestätigen.

Das Integrationshaus Wien trat an die Wiener Rechtsanwältin Nadja Lorenz mit dem Ersuchen heran, eine 22-Jährige Nigerianerin zu vertreten, deren Asylverfahren in erster Instanz abgelehnt wurde. Die Berufung gegen den Asylbescheid wurde als verspätet zurückgewiesen. Die Berufung gegen die Zurückweisung der Berufung wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Mai 2005 abgelehnt. Im Juni brachte Lorenz für ihre Mandantin eine Berufung gegen die Ausweisung nach Artikel 3 der Menschenrechtskonvention (EMRK) und am 13. Juli einen Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit der Ausweisung ein.

Die Frau, die seit Oktober 2004 im Integrationshaus lebt, hatte zu diesem Zeitpunkt einen zehn Monate alten Sohn, den sie noch stillte. Nach Erhalt des Ausweisungsbescheides brach sie psychisch zusammen, war suizidgefährdet, verweigerte die Essensaufnahme und musste ins SMZ Ost aufgenommen und psychiatrisch behandelt werden. Am 18. August erging durch die Behörde der Bescheid, der folgenden Satz beinhaltete: „Die ha. Behörde vertritt vielmehr die Ansicht, dass Ihr Rechtsanwalt und Sie versuchen, durch Ihren Antrag Ihren illegalen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verlängern.“

Für den Wiener Rechtsanwaltskammerpräsidenten Harald Bisanz wird damit von Seiten der Behörde unterstellt, dass Rechtsanwältin Lorenz durch den Einsatz für ihre Mandantin selbst illegale Handlungen setze und sich damit nach dem neuen Paragrafen strafbar machen könnte. Bei der Ausarbeitung der Novelle wurde vom Innenministerium noch beruhigt und betont, dass „rechtmäßiges Verhalten nie strafbar“ sei. Ministerin Prokop setzte jedoch in Interviews gegenüber dem ORF sehr wohl anwaltliche Vertretung mit „Unterstützung für kriminelle Dinge“ gleich. Erst nach heftigen Protesten machte die Ministerin einen Rückzieher und meinte danach, dass sie „die Funktion der Rechtsanwälte als rechtskundige Vertreter der Interessen der Mandanten - auch von Asylwerbern - keinesfalls in Zweifel ziehen wolle.“

Die Wiener Rechtsanwaltskammer zeigte sich auch darüber erschüttert, dass Österreich mittlerweile zu jenen Ländern gehöre, in welchen MenschenrechtsverteidigerInnen kriminalisiert, unter Druck gesetzt und in der Ausübung ihres Berufes behindert werden.