Im neuen Fremdenpolizeigesetz
findet sich der §115, der „Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt“
unter Strafe stellt und bereits vor Beschlussfassung des neuen Gesetzes
heftiger Kritik ausgesetzt war. Dieser Paragraf ist nach Meinung vieler
JuristInnen und ExpertInnen die Grundlage zur strafrechtlichen Verfolgung
von RechtsanwältInnen, die ihre KlientInnen juristisch begleiten.
Jetzt, so Nadja Lorenz, Wiener Rechtsanwältin und ehemalige SOS-Mitmensch
Vorsitzende, würden sich die Befürchtungen bestätigen.
Das Integrationshaus Wien trat an die Wiener Rechtsanwältin
Nadja Lorenz mit dem Ersuchen heran, eine 22-Jährige Nigerianerin
zu vertreten, deren Asylverfahren in erster Instanz abgelehnt wurde.
Die Berufung gegen den Asylbescheid wurde als verspätet zurückgewiesen.
Die Berufung gegen die Zurückweisung der Berufung wurde vom Verwaltungsgerichtshof
(VwGH) im Mai 2005 abgelehnt. Im Juni brachte Lorenz für ihre Mandantin
eine Berufung gegen die Ausweisung nach Artikel 3 der Menschenrechtskonvention
(EMRK) und am 13. Juli einen Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit
der Ausweisung ein.
Die Frau, die seit Oktober 2004 im Integrationshaus
lebt, hatte zu diesem Zeitpunkt einen zehn Monate alten Sohn, den sie
noch stillte. Nach Erhalt des Ausweisungsbescheides brach sie psychisch
zusammen, war suizidgefährdet, verweigerte die Essensaufnahme und
musste ins SMZ Ost aufgenommen und psychiatrisch behandelt werden. Am
18. August erging durch die Behörde der Bescheid, der folgenden
Satz beinhaltete: „Die ha. Behörde vertritt vielmehr
die Ansicht, dass Ihr Rechtsanwalt und Sie versuchen, durch Ihren Antrag
Ihren illegalen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verlängern.“
Für den Wiener Rechtsanwaltskammerpräsidenten
Harald Bisanz wird damit von Seiten der Behörde unterstellt, dass
Rechtsanwältin Lorenz durch den Einsatz für ihre Mandantin
selbst illegale Handlungen setze und sich damit nach dem neuen Paragrafen
strafbar machen könnte. Bei der Ausarbeitung der Novelle wurde
vom Innenministerium noch beruhigt und betont, dass „rechtmäßiges
Verhalten nie strafbar“ sei. Ministerin Prokop setzte jedoch
in Interviews gegenüber dem ORF sehr wohl anwaltliche Vertretung
mit „Unterstützung für kriminelle Dinge“
gleich. Erst nach heftigen Protesten machte die Ministerin einen Rückzieher
und meinte danach, dass sie „die Funktion der Rechtsanwälte
als rechtskundige Vertreter der Interessen der Mandanten - auch von
Asylwerbern - keinesfalls in Zweifel ziehen wolle.“
Die Wiener Rechtsanwaltskammer zeigte sich auch darüber
erschüttert, dass Österreich mittlerweile zu jenen Ländern
gehöre, in welchen MenschenrechtsverteidigerInnen kriminalisiert,
unter Druck gesetzt und in der Ausübung ihres Berufes behindert
werden.