"Lückenlose Aufklärung"
Folter in Österreich


- 21. September 2006 -

Die Behandlung des Schubhäftlings Bakary J. durch Angehörige der österreichischen Polizei weist alle Merkmale von Folter auf. Nachdem die Abschiebung nicht durchführbar gewesen war, fuhren die Beamten mit ihrem Opfer in eine Lagerhalle am Stadtrand und schlugen ihn zusammen. Soweit die Fakten. „Folter“ kommt im österreichischen Strafgesetzbuch nun aber nicht vor, und so wurden die Polizisten, die die Tat zugegeben hatte, zu jeweils acht Monaten bedingt verurteilt, wegen „Quälen eines Gefangenen“ und können weiter ihren Dienst tun.

Auch im Wortschatz der zuständigen Ministerin Prokop kommt das Wort „Folter“ nicht vor. „Nicht akzeptables Verhalten“ sieht die Innenministerin und fordert „lückenlose Aufklärung“. Konsequenzen? Fehlanzeige. Dass das Opfer Afrikaner war, spielt dabei sicher auch keine Rolle. Dass amnesty international vom schwersten gerichtlich festgestellten Folterfall in Europa der letzten Jahre spricht, stört vom Bundeskanzler abwärts auch niemanden.

Bakary J. erlitt (neben Prellungen und Zerrungen) Brüche im Stirnbein und Jochbein und schwere Verletzungen an der rechten Augenhöhle. Laut psychiatrischem Gutachten ist er schwer traumatisiert.

Eine Entschuldigung bei Bakary J. lehnte BMin Prokop ab, sowie alle weiteren möglichen Konsequenzen. Dass Folter gegen AfrikanerInnen in Österreich ein Kavaliersdelikt ist, wäre damit immerhin lückenlos aufgeklärt. Außerdem war das Verhalten von Bakary J. bei dieser Amtshandlung ja auch auffallend „präpotent“ wie der Kommandant bei dieser „Amtshandlung“ vor Gericht ausführte: „Er hat uns immer nur seine Menschenrechte erklärt.“