"Lückenlose
Aufklärung"
Folter in Österreich
- 21. September 2006 -
Die Behandlung des Schubhäftlings Bakary J. durch
Angehörige der österreichischen Polizei weist alle Merkmale
von Folter auf. Nachdem die Abschiebung nicht durchführbar gewesen
war, fuhren die Beamten mit ihrem Opfer in eine Lagerhalle am Stadtrand
und schlugen ihn zusammen. Soweit die Fakten. „Folter“ kommt
im österreichischen Strafgesetzbuch nun aber nicht vor, und so
wurden die Polizisten, die die Tat zugegeben hatte, zu jeweils acht
Monaten bedingt verurteilt, wegen „Quälen eines Gefangenen“
und können weiter ihren Dienst tun.
Auch im Wortschatz der zuständigen Ministerin
Prokop kommt das Wort „Folter“ nicht vor. „Nicht akzeptables
Verhalten“ sieht die Innenministerin und fordert „lückenlose
Aufklärung“. Konsequenzen? Fehlanzeige. Dass das Opfer Afrikaner
war, spielt dabei sicher auch keine Rolle. Dass amnesty international
vom schwersten gerichtlich festgestellten Folterfall in Europa der letzten
Jahre spricht, stört vom Bundeskanzler abwärts auch niemanden.
Bakary J. erlitt (neben Prellungen und Zerrungen) Brüche
im Stirnbein und Jochbein und schwere Verletzungen an der rechten Augenhöhle.
Laut psychiatrischem Gutachten ist er schwer traumatisiert.
Eine Entschuldigung bei Bakary J. lehnte BMin Prokop
ab, sowie alle weiteren möglichen Konsequenzen. Dass Folter gegen
AfrikanerInnen in Österreich ein Kavaliersdelikt ist, wäre
damit immerhin lückenlos aufgeklärt. Außerdem war das
Verhalten von Bakary J. bei dieser Amtshandlung ja auch auffallend „präpotent“
wie der Kommandant bei dieser „Amtshandlung“ vor Gericht
ausführte: „Er hat uns immer nur seine Menschenrechte erklärt.“