Betriebsratswahlrecht für MigrantInnen geöffnet


- 20. Februar 2006 -

Mit 13. Jänner 2006 wurden sowohl das Arbeiterkammer- als auch das Arbeitsverfassungsgesetz dahingehend geändert, dass künftig auch nicht österreichische StaatsbürgerInnen das passive Wahlrecht bei Arbeiterkammer- und Betriebsratswahlen (und Jugendvertrauensratswahlen) besitzen und somit selbst kandidieren dürfen.

Durch diese Änderung wird eine jahrzehntelange Forderung auf Gleichstellung erfüllt. Ausschlaggebend für die Gesetzesänderungen waren Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) und des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), die feststellten, dass der Ausschluss vom passiven Wahlrecht von ArbeitnehmerInnen aus der EU, des EWR bzw. aus Staaten, mit denen Abkommen in Bezug auf die Nicht-Diskriminierung bestehen, im Sinne des Gemeinschaftsrechts rechtswidrig ist. Die nun vorliegende Änderung dehnt dieses Recht jedoch auf alle ArbeitnehmerInnen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, aus.

Damit wird es in Zukunft möglich sein, in Branchen, die traditionell viele MigrantInnen beschäftigt haben, auch MigrantInnen als BetriebsrätInnen wählen zu lassen. Und ein weiterer Nebeneffekt könnte sich einstellen, dass die Gewerkschaften in Zukunft MigrantInnen stärker als Potenzial für ihr betriebliche Arbeit ansehen könnten.