Betriebsratswahlrecht für
MigrantInnen geöffnet
- 20. Februar 2006 -
Mit 13. Jänner 2006 wurden sowohl
das Arbeiterkammer- als auch das Arbeitsverfassungsgesetz dahingehend
geändert, dass künftig auch nicht österreichische StaatsbürgerInnen
das passive Wahlrecht bei Arbeiterkammer- und Betriebsratswahlen (und
Jugendvertrauensratswahlen) besitzen und somit selbst kandidieren dürfen.
Durch diese Änderung wird eine jahrzehntelange Forderung auf Gleichstellung
erfüllt. Ausschlaggebend für die Gesetzesänderungen waren
Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) und des Verfassungsgerichtshofes
(VfGH), die feststellten, dass der Ausschluss vom passiven Wahlrecht
von ArbeitnehmerInnen aus der EU, des EWR bzw. aus Staaten, mit denen
Abkommen in Bezug auf die Nicht-Diskriminierung bestehen, im Sinne des
Gemeinschaftsrechts rechtswidrig ist. Die nun vorliegende Änderung
dehnt dieses Recht jedoch auf alle ArbeitnehmerInnen, unabhängig
von der Staatsbürgerschaft, aus.
Damit wird es in Zukunft möglich sein, in Branchen, die traditionell
viele MigrantInnen beschäftigt haben, auch MigrantInnen als BetriebsrätInnen
wählen zu lassen. Und ein weiterer Nebeneffekt könnte sich
einstellen, dass die Gewerkschaften in Zukunft MigrantInnen stärker
als Potenzial für ihr betriebliche Arbeit ansehen könnten.