Der "Haubner-Erlass" und die Aufregung
Keine Einzelfälle sondern Diskriminierung mit System


- 11. Dezember 2006 -

Was in letzter Zeit an Unmenschlichkeiten an die Öffentlichkeit durchsickerte, ist nur die Spitze des Eisberges an diskriminierenden Maßnahmen, die mit dem „Fremdenrechtspaket“ 2006 in Kraft traten.


Mit der Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes wird zahlreichen ArbeitnehmerInnen die legal in Österreich beschäftigt sind und regulär Steuern und Abgaben zahlen und damit zum Familienbeihilfetopf beitragen, der rechtmäßige Bezug von Familienbeihilfe und Kindergeld verweigert.

Betroffen sind u.a.:
AsylwerberInnen mit legaler Aufenthaltsberechtigung, deren Verfahren läuft und die einer legalen Beschäftigung nachgehen, also uneingeschränkt steuer- u. abgabenpflichtig sind;
„Subsidiär Schutzberechtigte“, die über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen und nach einem Jahr kraft Gesetz freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben;
MigrantInnen, die in Österreich niedergelassen und beschäftigt sind und deren Kinder hier als AsylwerberInnen leben – dies trifft sogar Österreichische Staatsbürger (eingebürgerte MigrantInnen);
Türkische StaatsbürgerInnen, die gemäß dem Assoziationsabkommen nicht diskriminiert werden dürfen (dürften).

Stellvertretend für die vielen Fälle sei hier ein türkischer Staatsbürger erwähnt, der seit acht Jahren in Österreich lebt, am Arbeitsmarkt integriert ist und eine gültige Arbeitserlaubnis besitzt. Ihm und seiner Familie wurde der Status „Subsidiäre Schutzberechtigte“ zuerkannt. Bis Ende 2005 erhielt er für seine beiden schulpflichtigen Kinder die Familienbeihilfe, seit Anfang 2006 wird ihm weder die Familienbeihilfe ausbezahlt, noch das Kinderbetreuungsgeld für sein im Februar 2006 neugeborenes drittes Kind gewährt. Er verfügt also über einen gültigen Aufenthaltstitel, hat nach einem Jahr freien Zugang zum Arbeitsmarkt, ist bereits legal beschäftigt und leistet seine Steuern und Abgaben und darf (dürfte) auf Grund des Abkommens der EU mit der Türkei in diesem Punkt nicht diskriminiert werden, was im übrigen sogar der EuGH in einer Rechtssache festgestellt hat, dessen Entscheidungen allenfalls widersprüchlichen nationalen Regelungen übergeordnet ist.

All den Betroffenen ist gemein, dass sie zwar in Österreich arbeiten dürfen und ihre Beiträge zu leisten haben, von den entsprechenden Transferleistungen jedoch ausgeschlossen sind. Dies stellt ohne Zweifel eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und eine Diskriminierung dar.

Zudem sind an den Bezug der Familienbeihilfe eine Reihe weiterer (landesspezifischer) Leistungen bzw. Zuschüsse geknüpft. Das MigrantInnen mit am stärksten armutsgefährdet sind, ist ein offenes Geheimnis. Dass unter dem Vorwand, bürokratische Notwendigkeiten zu vollziehen, die zu den Schwächsten der Gesellschaft Gehörenden noch weiter geschwächt werden, wirft ein bezeichnendes Licht auf die momentan noch im Amt befindliche Regierung.

Wie Bundesministerin Prokop am Montag in einer Pressekonferenz ankündigte, soll der umstrittene Erlass binnen Wochenfrist dahingehend geändert werden, dass für den Bezug der Familienbeihilfe und in weiterer Folge des Kindergeldes und sonstiger Leistungen die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes plus der Aufenthaltskarte der Mutter (Erziehungsberechtigter/-berechtigtem?) ausreicht. Möglich machen soll das eine Änderung der Durchführungsverordnung zum Niederlassungs- u. Aufenthaltsgesetz. Ein rückwirkender Auszahlungsanspruch soll sich dadurch aber nicht ergeben.

Diese Ankündigung lässt eine Fortsetzung der in den letzten Jahren im Asylbereich praktizierten Politik der Gesetzesflickwerke erahnen. Auf der Strecke blieben dabei jene ausländischen Beschäftigten in Österreich, die monatelang um die ihnen zustehenden Sozialleistungen umfielen. Und, wie der mögliche Erlass zur Verordnung zum Gesetz tatsächlich aussieht und sich auswirkt, bleibt abzuwarten...