Der "Haubner-Erlass"
und die Aufregung
Keine Einzelfälle sondern Diskriminierung
mit System
- 11. Dezember 2006 -
Was in letzter Zeit an Unmenschlichkeiten
an die Öffentlichkeit durchsickerte, ist nur die Spitze des Eisberges
an diskriminierenden Maßnahmen, die mit dem „Fremdenrechtspaket“
2006 in Kraft traten.
Mit der Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes
wird zahlreichen ArbeitnehmerInnen die legal in Österreich beschäftigt
sind und regulär Steuern und Abgaben zahlen und damit zum Familienbeihilfetopf
beitragen, der rechtmäßige Bezug von Familienbeihilfe und
Kindergeld verweigert.
Betroffen sind u.a.:
AsylwerberInnen mit legaler Aufenthaltsberechtigung,
deren Verfahren läuft und die einer legalen Beschäftigung
nachgehen, also uneingeschränkt steuer- u. abgabenpflichtig sind;
„Subsidiär Schutzberechtigte“, die
über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen und nach einem Jahr
kraft Gesetz freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben;
MigrantInnen, die in Österreich niedergelassen
und beschäftigt sind und deren Kinder hier als AsylwerberInnen
leben – dies trifft sogar Österreichische Staatsbürger
(eingebürgerte MigrantInnen);
Türkische StaatsbürgerInnen, die gemäß
dem Assoziationsabkommen nicht diskriminiert werden dürfen (dürften).
Stellvertretend für die vielen Fälle sei hier ein türkischer
Staatsbürger erwähnt, der seit acht Jahren in Österreich
lebt, am Arbeitsmarkt integriert ist und eine gültige Arbeitserlaubnis
besitzt. Ihm und seiner Familie wurde der Status „Subsidiäre
Schutzberechtigte“ zuerkannt. Bis Ende 2005 erhielt er für
seine beiden schulpflichtigen Kinder die Familienbeihilfe, seit Anfang
2006 wird ihm weder die Familienbeihilfe ausbezahlt, noch das Kinderbetreuungsgeld
für sein im Februar 2006 neugeborenes drittes Kind gewährt.
Er verfügt also über einen gültigen Aufenthaltstitel,
hat nach einem Jahr freien Zugang zum Arbeitsmarkt, ist bereits legal
beschäftigt und leistet seine Steuern und Abgaben und darf (dürfte)
auf Grund des Abkommens der EU mit der Türkei in diesem Punkt nicht
diskriminiert werden, was im übrigen sogar der EuGH in einer Rechtssache
festgestellt hat, dessen Entscheidungen allenfalls widersprüchlichen
nationalen Regelungen übergeordnet ist.
All den Betroffenen ist gemein, dass sie zwar in Österreich arbeiten
dürfen und ihre Beiträge zu leisten haben, von den entsprechenden
Transferleistungen jedoch ausgeschlossen sind. Dies stellt ohne Zweifel
eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und eine Diskriminierung
dar.
Zudem sind an den Bezug der Familienbeihilfe eine Reihe weiterer (landesspezifischer)
Leistungen bzw. Zuschüsse geknüpft. Das MigrantInnen mit am
stärksten armutsgefährdet sind, ist ein offenes Geheimnis.
Dass unter dem Vorwand, bürokratische Notwendigkeiten zu vollziehen,
die zu den Schwächsten der Gesellschaft Gehörenden noch weiter
geschwächt werden, wirft ein bezeichnendes Licht auf die momentan
noch im Amt befindliche Regierung.
Wie Bundesministerin Prokop am Montag in einer Pressekonferenz ankündigte,
soll der umstrittene Erlass binnen Wochenfrist dahingehend geändert
werden, dass für den Bezug der Familienbeihilfe und in weiterer
Folge des Kindergeldes und sonstiger Leistungen die Vorlage der Geburtsurkunde
des Kindes plus der Aufenthaltskarte der Mutter (Erziehungsberechtigter/-berechtigtem?)
ausreicht. Möglich machen soll das eine Änderung der Durchführungsverordnung
zum Niederlassungs- u. Aufenthaltsgesetz. Ein rückwirkender Auszahlungsanspruch
soll sich dadurch aber nicht ergeben.
Diese Ankündigung lässt eine Fortsetzung der in den letzten
Jahren im Asylbereich praktizierten Politik der Gesetzesflickwerke erahnen.
Auf der Strecke blieben dabei jene ausländischen Beschäftigten
in Österreich, die monatelang um die ihnen zustehenden Sozialleistungen
umfielen. Und, wie der mögliche Erlass zur Verordnung zum Gesetz
tatsächlich aussieht und sich auswirkt, bleibt abzuwarten...