|
- 27. Juli 2007 -
Verfassungsgerichtshof, Menschenrechtsbeirat, UN-Hochkommissariat. Einhellige Kritik am Fremdenrecht, Minister Platter sieht „breite Mehrheit“ hinter sich.
Wenn der Menschenrechtsbeirat, ein unabhängiges Gremium im Innenministerium, zu dem Schluss kommt, dass die vorliegende Rechtspraxis einen schweren Verstoß gegen Artikel 8 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) darstellt, weil gut integrierte, hier ansässige Personen von einem Tag auf den anderen abgeschoben werden, so ist das dem Minister kaum mehr wert als einen Verweis auf die „breite Mehrheit“, mit der das Gesetz entstanden sei. Dass außerdem jährlich Hunderte von AsylwerberInnen „auf Verdacht“ in Schubhaft kommen, ohne sich irgendeines Vergehens schuldig gemacht zu haben, wird mit dem Hinweis auf „großes Lob aus der Bevölkerung“ quittiert. Dass die „Stimme des Volkes“ dazu verwendet wird, auch Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) munter zu ignorieren, hat hierzulande Schule gemacht, offenbar auch beim Innenminister. Der VfGH sieht gleich mehrere schwerwiegende Probleme im Asyl- und Fremdenrecht und empfiehlt eine dringende Überprüfung von Ausweisungen bei traumatisierten Flüchtlingen, die seit der Novellierung 2005 gang und gäbe sind. Diese Ausweisungen in sogenannte Dublin-Staaten, (EU-Staaten, über die die AsylwerberInnen eingereist sind und die daher rechtlich zuständig sind) stellen in zahlreichen, gut dokumentierten Fällen eine unzumutbare Gefahr für die Gesundheit dieser Menschen dar. Ebenso bekräftigte der VfGH die Kritik an der derzeitigen Schubhaftpraxis, Asylwerbende auch dann in Haft zu halten, wenn sie zum Verfahren zugelassen werden und auf den Ausgang ihres Verfahrens warten. Für den VfGH klar verfassungswidrig, für BM Platter kein Grund zur Sorge.
Da passt es dann schon ins Bild, dass Einschätzungen des obersten Verfassungsschützers der Republik, VfGH-Präsident Korinek, dem Minister nicht mal eine konkrete Antwort wert waren: Personen, die sich über fünf Jahre legal in Österreich aufhielten, müssten de facto legalen Status erlangen können, würde man sich an die Menschenrechtskonvention halten, so Korinek Anfang Juli im Gespräch mit mehreren PressevertreterInnen: „Österreich wird in solchen Fällen sicher immer verlieren“. Am 19. Juli präzisierte VfGH-Sprecher Neuwirth: „Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, ist das Bleiberecht nicht verhandelbar!“ Neben der fünfjährigen Aufenthaltsdauer werden hier Intensität der Integration sowie evtl. familiäre Bindungen ins Heimatland ins Treffen geführt. Dass diese Kriterien, die übrigens in ähnlicher Form auch im Gesetzesantrag der Grünen für ein Bleiberecht angeführt sind, nichts mit einem „generellen Bleiberecht für alle“ zu tun haben, wie es Platter immer wieder suggeriert, liegt auf der Hand. Die ständige Beschwörung von „Zuwanderung unter dem Deckmantels des Asyls“ oder dem „Abrutschen in die Illegalität“ geht daher völlig am Thema vorbei. Das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge, der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte Manfred Novak, zahlreiche kirchliche und Menschenrechtsorganisationen, alle haben das Fremdenrechtspaket kritisiert und verurteilt. Die „breite Mehrheit“, die BM Platter hinter sich weiß, wenn er seine Politik verteidigt, ist offenbar eine andere. Wo sie zu finden ist, wird deutlicher, wenn er dankenswerterweise ausspricht, woran der Erfolg von Asylpolitik zu messen sei: an sinkenden Asylwerber- und Flüchtlingszahlen und mehr Abschiebungen.
|
||