- 04. September 2007 -


Stellungnahme zum Standard Sommergespräch
mit Innenminister Platter vom 27. August 2007



Relativ entspannt konnte BM Platter sein Standard-Sommergespräch dazu nutzen, die restriktive und in manchen Bereichen skandalöse Asyl- und Einwanderungspolitik der letzten Jahre mittels Halbwahrheiten und Floskeln schönzureden. Da sowohl Überraschungsgast Houchang Allahyari als auch Standard-Redakteur Gerald John auf sachliche Gegenargumente verzichteten, erachten wir einige Ergänzungen für dringend notwendig.

BM Platter darf AsylwerberInnen unwidersprochen vorwerfen, Verfahren mittels immer neuen Anträgen hinauszuzögern. Dass der Hauptgrund für die überlangen Verfahren noch immer die schlechte Qualität der ersten Instanz (Bundesasylamt) ist, verschweigt er. Wenn knapp die Hälfte der Bescheide wegen offensichtlicher Mängel vom Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) aufgehoben werden müssen, ist es kein Wunder, dass dieser immer noch chronisch überlastet ist. Vor diesem Hintergrund den AntragstellerInnen das Ausschöpfen ihrer verbrieften Rechte (Rechtsmittel zu ergreifen) vorzuwerfen, ist purer Zynismus und aus rechtsstaatlichem Verständnis abzulehnen.

Zu einer Anhäufung von Falschinformationen versteigt sich Platter, als er auf die steigenden Zahlen von Ausländern in Haft angesprochen wird. Bewusst vermischt er Schubhaft, U-Haft und Strafhaft – in Österreich lebende MigrantInnen, AsylwerberInnen und „Illegale“. Dass die massenhafte Inschubhaftnahme von AsylantragstellerInnen vom Menschenrechtsbeirat – ein Expertengremium für den Minister – einen Bruch der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt, wird vom Minister ignoriert bzw. mit einem schlichten „das sehe ich anders“ abgetan.

Wo die „Gefahr besteht, in die Illegalität abzutauchen“ müsse eben Haft angewandt werden, so Platter weiter. Laut geltender Rechtsauslegung besteht diese Gefahr bei nahezu allen AsylantragstellerInnen. So wird das Grundrecht auf persönliche Freiheit aus Präventionsgründen aus dem Weg geräumt und alle AsylwerberInnen unter Generalverdacht gestellt.

Auf die offensichtlichen Schikanen für WissenschaftlerInnen aus „Drittstaaten“ angesprochen, meint er: „Wissenschaftler bekommen natürlich Bewilligungen, da gibt es klare Regeln“. Was Platter nicht dazu sagt: Seit der letzten Reform des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sind ForscherInnen nur noch zum Antrag auf „Aufenthaltsbewilligung“ berechtigt, die jährlich erneuert werden muss und ihnen keine längerfristige Perspektive eröffnet, geschweige denn eine Integration, auf die der Minister so viel Wert legt.

Wo es um Menschenrechte geht, zieht sich Platter gern auf persönliche Ansichten oder angebliche Befindlichkeiten „der Menschen in Österreich“ zurück, die allerdings den Expertenmeinungen von Menschenrechtsbeirat oder Verfassungsgerichtshof widersprechen. Grundrechte sind jedoch die höchsten Rechtsgüter, die er zu schützen und bewahren hat, anstatt sie gegen diffuse Begriffe wie „unsere Lebensordnung“ aufzuwiegen.

Auf den Vorschlag der ÖVP-Perspektivengruppe, verheirateten Asylwerbern Erwerbsarbeit zu ermöglichen, meint Platter nur, das würde doch nur die Abschiebung nach dem Asylverfahren erschweren. Dass weiterhin legal verheiratete und hier aufhältige Paare ihres Rechts auf Privat- und Familienleben – ebenso ein Artikel der Menschenrechtskonvention – beraubt werden, scheint also ausgemachte Sache und ganz im Sinne des Ministers zu sein.

Verein Zebra,
Johannes Schrettle, Wolfgang Gulis


  Link: Interview mit BM Platter auf derstandard.at ...