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Auch hier ist die Verwirrung in der Öffentlichkeit groß und wahrscheinlich bewusst gestiftet. Aufgrund der österreichischen Gesetzeslage gibt es eine Reihe von Quoten, die jedoch in der öffentlichen Diskussion kaum erklärt und unterschieden werden.
Grundsätzlich wird die Neuzuwanderung quotiert. Das heißt, jedes Jahr wird vom Hauptausschuss des Nationalrates eine Anzahl von Niederlassungsbewilligungen festgelegt. In dieser Quote sind Führungs- und Spezialkräfte, Angehörige (Familien) von bereits in Österreich Niedergelassenen und tatsächliche Neuzuwanderer, die zum Zwecke der Aufnahme einer selbständigen (betrifft vor allem auch die Zeitungskolpoteure) oder unselbständigen Tätigkeit nach Österreich kommen (wollen). Bei der Erstellung der Quote für das nächste Jahr ist auf den Arbeitsmarkt und auf die Bedürfnisse der Länder Bedacht zu nehmen.
Innerhalb der Gesamtquote gibt es aber jeweils noch eine Länderquote, die durch die Verhandlung des Bundes mit den Ländern zustande kommt. Hierbei können natürlich innerhalb der Länderquoten erhebliche Engpässe und Verwirrungen entstehen, etwa wenn in einem Bundesland die Quote bereits erschöpft ist und in einem anderen noch Plätze frei sind. Eine länderweise Plätzeübertragung ist aber nicht vorgesehen.
Die Diskussion um die Nullzuwanderung - die von Jörg Haider gefordert worden ist - betraf die Erlassung der Quote für das Jahr 2000, die unmittelbar vor Jahresende beschlossen wurde.
Die aktuelle Bundeshöchstzahl für das Jahr 2003 beträgt 270.607 Personen. Das sind 8% der Gesamtzahl der unselbständig Beschäftigten in Österreich. In dieser Gesamtzahl sind alle beschäftigten und arbeitslosen AusländerInnen enthalten. Laut aktueller Statistik ist die Quote jedoch nur etwa zu 82% ausgeschöpft. Ein Zustand der eher selten ist. Eine Bundeshöchstzahlüberziehungsverordnung ist derzeit nicht notwendig. Für die Steiermark beträgt die Landeshöchstzahl 11.600 Personen Niederlassungsbewilligungen).
Das System wird jedoch noch komplizierter durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz regelt den Arbeitsmarkt nicht nur durch die verschiedenen Bewilligungsverfahren sondern auch durch eine grundsätzliche Höchstquote. Die Bundeshöchstzahl, besagt, dass am österreichischen Arbeitsmarkt nicht mehr als 8% der Beschäftigten AusländerInnen sein dürfen. (siehe Ausländerbeschäftigungsgesetz/Quoten) Diese 8% Bundeshöchstzahl kann überschritten werden durch einen Bundeshöchstzahlüberziehungsverordnung (BHÜZV). Dann allerdings wird der Zugang für die Ausländergruppen noch schwerer.