ZEBRATL das
Magazin des Vereins ZEBRA
- Zentrum zur sozialmedizinischen, rechtlichen und kulturellen
Betreuung von Ausländern und Ausländerinnen in Österreich
Nummer 4/2000: "Rassismus? Bei uns nicht!"
Im Asylverfahren geschehen naturgemäß Fehler, denn im Asylverfahren arbeiten Menschen mit Menschen. Es wäre illusorisch zu glauben, dass man diese Probleme restlos lösen kann, Selbstreflexion könnte viele Mißstände beseitigen, Fehlerquellen aufzeigen und Lösungsansätze anbieten.
Eine Grundanforderung wäre es, jedem Asylwerber und jeder Asylwerberin von Anfang an und in jeder Phase des Verfahrens eine faire Chance zuzugestehen. Würde dies getan, so würde sich eine der Fehlerquellen - nämlich Voreingenommenheit - von selbst beseitigen.
Vorneweg eine geschilderte Situation zur Asylerlangung als nicht relevant zu bezeichnen, erscheint nicht geeignet, von qualitativ hochstehenden Verfahren zu sprechen. Die Beurteilung eines Sachverhaltes als asylrechtlich relevant oder nicht, sollte im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften erfolgen. Damit ist auch verbunden, dass diese Verfahren für jede/n gleich sind. Die Referenten der Bundesasylämter sollten immer wissen, welche Tragweite ihre Entscheidungen gepaart mit der Art der Einvernahme haben. Schliesslich geht es hier um nichts geringeres, als um Aufenthalt, Sicherheit und Flüchtlingseigenschaft.
Vorverurteilungen und Ressentiments dürfen im Asylverfahren keinen Platz einnehmen, es darf nicht sein, dass gewissen Gruppen von Asylsuchenden von vornherein die Glaubwürdigkeit abgesprochen wird. Dies betrifft in concreto besonders stark SchwarzafrikanerInnen, denen nur allzu oft vorgeworfen wird, falsche Identitäten und Nationalitäten zur Steigerung des Vorbringens zu verwenden.
Die große Belastung des Bundesasylamtes dürfte nicht spurlos an den ReferentInnen vorübergehen. Diese Vermutung läßt sich anhand diverser zynischer Einschätzungen und gefährlicher Verharmlosungen in Bescheiden aufstellen. Persönliche Vorurteile, Ungeduld, Unwillen sind zwar menschlich, manchmal vielleicht sogar verständlich, dennoch absolut inakzeptabel und dürfen in keiner Phase des Verfahrens Platz greifen. Das Motto muss lauten: Gewährleistung fairer Verfahren, denn nur so kann sichergestellt sein, dass die Entscheidungen rechtsstaatlichen Prinzipien folgen.
Dass dies nicht immer so ist, dafür gibt es mannigfaltige Gründe. Überlastung des Bundesasylamtes und der einzelnen ReferentInnen sind ein Bereich, den es zu ändern gilt. Aber auch die Rekrutierung, Ausbildung und Fortbildung der MitarbeiterInnen sind dabei zu nennen.
Weshalb in manchen Fällen schwerwiegende Fehler zu beobachten sind, ist fraglich. Dazu fehlt dem Asylverfahren weitgehend die Transparenz. Zu wenig sichtbar wird, wie Entscheidungen gefällt werden. Wären diese Prinzipien eingehalten, so wären die Entscheidungen der Bundesasylbehörden wohl leichter zu ertragen und die Entscheidung als richtig anzuerkennen. In der derzeitigen Situation bleiben häufig eine Menge von oftmals berechtigter Zweifel an der Qualität der Bescheide aufrecht. Die Konsequenzen tragen die AsylwerberInnen.
Johannes Pammer