ZEBRATL das
Magazin des Vereins ZEBRA
- Zentrum zur sozialmedizinischen, rechtlichen und kulturellen
Betreuung von Ausländern und Ausländerinnen in Österreich
Nummer 4/2000: "Rassismus? Bei uns nicht!"
Nach jahrelanger nationaler und internationaler Kritik an verschiedenen menschenrechtlich neuralgischen Punkten in Österreich wurde vor etwas mehr als einem Jahr der geforderte Menschenrechtsbeirat ins Leben gerufen. Johanna Eteme, Leiterin der Geschäftsstelle des Beirates, zeichnet die Entstehungsgeschichte und die bisherigen Tätigkeiten des Menschenrechtsbeirates für das ZEBRATL nach.
1994 besuchte das Komitee zur Verhütung von Folter (CPT - Comitee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) des Europarates Österreich zum zweiten Mal. In seinem zusammenfassenden Bericht über Österreich, der im März 1995 erschien, wurde die Einrichtung eines Haftbeirates gefordert. In den folgenden Diskussionen um den Beirat sollte seine Aufgabe laut Regierungsvorlage aber nicht auf diese eingeschränkte Funktion allein konzentriert sein. In den Erläuterungen zur Sicherheitspolizeigesetznovelle, die im November 1998 dem Nationalrat vorgelegt wurde, beschreibt die Regierung die Aufgaben wie folgt: ...die gesamte Tätigkeit der Sicherheitsbehörden unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenrechte begleitend beobachten und (soll) dem Bundesminister für Inneres Verbesserungsvorschläge erstatten....
Der Tod des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma am 1. Mai 1999 auf einem Flug nach Bulgarien hat zu einer Intensivierung der Bemühungen zur Schaffung eines solchen Beirates geführt und den Bundesminister für Inneres veranlasst, schon vor der parlamentarischen Bes c h l u s s f a s s u n g über die erwähnte Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, vorerst im Verordnungswege, einen solchen Beirat einzurichten. Dem Menschenrechtsbeirat gehören elf Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder an, die bei Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig sind.
Besuch durch Kommissionen
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Menschenrechtsbeirates liegt im Aufzeigen allfälliger struktureller Mängel was durchaus auch aus Anlass und am Beispiel signifikanter Einzelfälle geschehen kann und weiters darin, durch entsprechende Verbesserungsvorschläge präventiv im Sinne des Menschenrechtsschutzes bei der Aufgabenbesorgung durch die Sicherheitsexekutive zu wirken.
Besonders wichtig dabei sind die Besuche durch sogenannte Kommissionen, die ermächtigt sind, jede Dienststelle der Sicherheitsexekutive und jeden Ort der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die Sicherheitsexekutive zu besuchen. Daher war auch einer der ersten und wichtigen Schritte des neugegründeten Beirates, den Aufbau und die Organisation der Kommissionen zu gewährleisten. In weiterer Folge wurden vom Menschenrechtsbeirat sechs Personen für die Leitung und 30 weitere Mitglieder auf Vorschlag der Leitung der jeweiligen Kommission bestellt. Die Kommissionen haben im Juli dieses Jahres ihre Tätigkeit aufgenommen.
Die Besuche der Kommissionen erfolgen einerseits routinemäßig und flächendeckend, andererseits auf Grund bekannt gewordener Umstände; sie brauchen nicht angekündigt werden. Die Kommissionen berichten dem Menschenrechtsbeirat über jeden erfolgten Besuch, sowie über die erhobenen Fakten und die der Kommission notwendig erscheinenden Maßnahmen und Empfehlungen.
Ein wichtiges Merkmal der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates ist, dass die Sicherheitsexekutive zur Zusammenarbeit verpflichtet ist, den Menschenrechtsbeirat also bei seiner Tätigkeit zu unterstützen hat. Die Verweigerung des Zuganges zu Räumlichkeiten, oder sich von Seiten der Beamten auf das Amtsgeheimnis zu berufen, um etwa Einsicht in Unterlagen zu verweigern, ist nicht möglich. Ferner muss einem allfälligen Wunsch der Kommission entsprochen werden, mit bestimmten Angehaltenen ohne Anwesenheit Dritter in Kontakt treten zu können.
2 Berichte erstellt
Der Menschenrechtsbeirat kann weiters Arbeitsgruppen für spezielle Schwerpunkte einsetzen und diese mit der Vorbereitung, Begutachtung oder Bearbeitung einzelner Angelegenheiten betrauen, die dann in weiterer Folge die Grundlage für die Erstellung der Berichte an den Bundesminister sind. Zu den Arbeitsgruppen werden auch externe ExpertInnen beigezogen. Zwei solcher Berichte wurden vom Beirat bereits veröffentlicht.
Der 22 Seiten umfassende Bericht zu den sogenannten Problemabschiebungen an den Bundesminister für Inneres, der im Oktober 1999 beschlossen wurde, enthält 32 Empfehlungen wie die Menschenrechte bei der Durchsetzung sogenannter Problemabschiebungen durch die Sicherheitsexekutive besser gewahrt werden können.
Ein zweiter Bericht über Minderjährige in Schubhaft (siehe auch Bericht auf S. 6) wurde vom Beirat in seiner Sitzung am 11. Juli 2000 beschlossen. In dem 56 Seiten umfassenden Bericht an den Bundesminister für Inneres werden strukturelle Probleme in dem besonders sensiblen Bereich der Anhaltung in Schubhaft behandelt und 43 Empfehlungen zur Verbesserung der menschenrechtlichen Standards ausgesprochen. Schließlich verfasst der Menschenrechtsbeirat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit, einschließlich die der Kommissionen. Durch das Sicherheitspolizeigesetz ist gewährleistet, dass die vom Beirat dem Bundesminister für Inneres im jeweiligen Jahr erstatteten Empfehlungen im (jährlichen) Sicherheitsbericht der Bundesregierung an den Nationalrat aufscheinen.
Mag. Johanna Eteme ist Juristin, leitet seit 1. Juli 1999 die Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates.
Wer Kontakt mit dem Menschenrechtsbeirat aufnehmen möchte
und/oder weitere Informationen benötigt, möge sich wenden
an:
Menschenrechtsbeirat Geschäftsstelle,
Bräunerstr. 5,
1014 Wien
Tel: 01 - 53 1 26/51 45, Fax: 01 -53 1 26/ 52
12,
e-mail: menschenrechtsbeirat@csi.com