ZEBRATL das Magazin
des Vereins ZEBRA
- Zentrum zur sozialmedizinischen, rechtlichen
und kulturellen Betreuung von Ausländern und Ausländerinnen
in Österreich
Nummer 2/2001: "Asyl: Grund zur Besorgnis!"
"Österreich soll für Flüchtlinge weiterhin ein Ort der Zuflucht bleiben." Tauschen Sie das Land, das an erster Stelle des Satzes steht, aus und Sie können den Satz in ganz EU-Europa als Presseerklärung von Politikern verwenden, wenn es darum geht, Verschärfungen der jeweiligen Asylpolitik zu rechtfertigen.
Die letzten zwei Jahrzehnte waren in der europäischen Asyl- und Migrationspolitik davon geprägt, dass sich im gesamten EU-Raum Politik und Verwaltung auf die Suche nach dem "echten Flüchtling" machten. Auf dieser mühevollen Suche, die auch durch den individuellen Prüfungsansatz (jeder Flüchtling muss seine individuellen Fluchtgründe vorbringen) der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) unterstützt wird, wurde die Einschätzung, welche Verfolgungsgründe eines Flüchtlings wahrhaft würdig sind und welche nicht, zur Perfektion getrieben. Was dabei übersehen wurde, war die Tatsache, dass selbst, wenn die GFK sehr liberal ausgelegt werden würde, es eine Vielzahl von Menschen gäbe, die um Leib und Leben zu kämpfen hätten und dennoch keine Chance auf Anerkennung als Flüchtling hätten.
Die Einschätzung, wer nun schutzwürdig ist und wer nicht, trieb mitunter seltsame Blüten, wenn es darum ging, eine große Anzahl von potentiellen Flüchtlingen vom Asylverfahren fernzuhalten. So war die Meinung in Deutschland und Österreich vorherrschend, "bosnische Kriegsflüchtlinge" seien nicht asylwürdig. Sie könnten individuelle Verfolgung aus den Gründen, die in der GFK genannt sind, nicht nachweisen. Vergewaltigungsopfer hatten dabei ebensowenig Chancen wie etwa Folteropfer. Gründe dafür sind weniger darin zu suchen, dass etwa die GFK dies nicht zuließe, sondern vielmehr, dass die Staaten tausende Kriegsflüchtlinge nicht einzeln nach Fluchtgründen beurteilen wollten. Es galt das Prinzip, "je mehr aus einem Land, desto weniger Chancen". Eine der vielen Paradoxien im Asylbereich.
Bekenntnis zu echten Flüchtlingen
Ein weiteres Dilemma entsteht durch die strikte Trennung von Asyl und Migration. Die Politik und in weiterer Folge auch die Behörden gaukeln der Öffentlichkeit vor, man könne die komplexen Ursachen, Zusammenhänge und Folgen von politischen Entscheidungen strikt in diese beiden Bereiche trennen. Hier die Flüchtlinge, die verfolgt würden und da die MigrantInnen, die aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimat verlassen.
Wenngleich diese Trennung prinzipiell nicht von der Hand zu weisen ist es gibt diese Unterschiede so ist es doch erheblich schwerer, die Trennlinien zu ziehen. In den letzten Jahren entstand der Eindruck, die Behörde wäre dazu in der Lage. Dazu kam, dass all jene, die Asyl erhalten, als die "Guten" weil wirklich verfolgt dargestellt wurden und jene, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, zu "Missbrauchstäter" gestempelt wurden. Und die österreichische Rechtslage erzwingt die Entscheidung. Entweder Flüchtling oder wirtschaftliche Gründe (Arbeit, Familie) dann innerhalb der Zuwanderungsquote. Die diversen Statistiken können daher auch für jedwede Argumentation herangezogen werden. Viele Anträge und niedrige Asylanerkennungen werden als Beweis für den Missbrauch des Asylverfahren herangezogen. Selbst chronisch xenophobe PolitikerInnen wie etwa Jörg Haider u.a. hatten somit kein Problem, sich zum Schutz von "echten" Flüchtlingen zu bekennen.
Zynischerweise lässt die Politik der EU-Staaten den Asylmissbrauch überhaupt erst entstehen. Denn je mehr Einwanderungshürden aufgebaut und je niedriger die jährlichen Zahlen der Neuzuwanderung wurden, desto verführerischer war es, das "Asylschlupfloch" als solches auch zu verwenden.
So ist die Zahl der Neuzuwanderer auf etwas mehr als 8.000 Personen eingefroren worden, der Rückstau der Einwanderungswilligen und der Familienmitglieder steigt beständig.
NGOs: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
In diesem Dilemma stecken auch viele Nicht Regierungseinrichtungen (NGOs), deren es seit den 80-90ern des letzten Jahrhunderts in Österreich einige gibt. Die Geschichte der Flüchtlings-NGOs ist in Österreich somit eine relativ junge. Viele davon entwickelten sich aus der zunehmenden Sensibilisierung für die Migrationsfrage im Zuge des Falls der Mauer und den folgenden Konjunkturen von Flüchtlingen. Manche entstanden aus der konkreten Kritik an der österreichischen Politik oder der Kritik an den österreichischen Behörden (wie etwa bei der Schubhaftpraxis oder im Asylverfahren). Viele kirchennahe Organisationen bemühen sich vor allem die mangelnden Unterbringung und die katastrophale soziale Situation der AsylwerberInnen zu lindern (siehe auch Artikel von Michael Stockinger zur Grundversorgung der AsylwerberInnen) andere haben Rechtsberatungen aufgebaut, um den AsylwerberInnen ein Mindestmaß an rechtlicher Unterstützung im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Dschungel zu bieten.
Doch auch unter den NGOs herrschen einigermaßen unterschiedliche Vorgangsweisen wie mit den oben genannten politischen Rahmenbedingungen, die im Alltag gelöst werden wollen, umgegangen wird. Eine Position, zur Verdeutlichung sei sie hier idealtypischerweise skizziert, besagt, dass die Beratungsstelle im Sinne einer Anerkennung als Flüchtling den/die AsylwerberInnen einer Glaubwürdigkeitsprüfung unterzieht. Je nach Ausgang dieser Prüfung, die wird Beratung intensiviert und es werden Rechtsmittel eingebracht. Bei negativem Ausgang werden die Aktivitäten reduziert, manchmal sogar eingestellt. Der Anspruch "Alles für Alle" wird hierbei fallengelassen, ein selektiver dann aber umso engagierterer Einsatz folgt. Tendenziell werden Beratungseinrichtungen mit derartigem Konzept mit Behörden kooperativer umgehen, was nicht selten auch auf fruchtbaren Boden fällt, die Behörde genießt ja selbst auch die Vorteile dieser Zusammenarbeit. Konfrontation zwischen NGO und Behörde ist jedoch nicht ausgeschlossen, wenn es sich nach Ansicht der BeraterIn um einen "guten Fall" handelt.
Am andere Ende der Beratungshaltungen von NGOs steht das Dogma, dass alle Aktivitäten gesetzt werden müssen, um die Chancen der KlientInnen zu erhöhen, dass sie in Österreich bleiben können. Die Beurteilung und/oder Einschätzung möglicher Fluchtgründe wird dabei zur Nebensächlichkeit. Im Hinterkopf steckt bei solchen Einrichtungen der Anspruch "Alles für Alle durchkämpfen". BeraterInnen, die nach solchen Konzepten arbeiten, bringen tendenziell Rechtsmittel leichter ein und sind bereit für die KlientInnen alle Möglichkeiten auszuschöpfen und möglichst wenig Kompromisse anzustreben. Sie gehen von einem konfrontativeren Modell zwischen Behörde und NGO aus.
Fehlende Normen und Standards
Inmitten dieser beiden sehr grob beschriebenen Positionierungen entstehen eine Reihe von Abstufungen und es tun sich eine Reihe von Fragen auf, die gerade auch im NGO Bereich bisher zu wenig diskutiert wurden. Zwei seien hier herausgepickt. So stellt sich etwa die Frage, welche Qualitätskriterien und/oder Standards bei der Glaubwürdigkeitsprüfung durch den/die BeraterIn herangezogen werden. Nicht selten entsteht der Eindruck, es bleibe letztlich dem/der jeweiligen BeraterIn überlassen, wie er/sie sich entscheidet. Auch können persönliche Abneigung oder Sympathie bzw. bereits Vorerfahrungen eine Rolle spielen. Ein Feld, das zwar bei der Behörde sehr genau registriert und kritisiert wird, jedoch auch auf seiten der Beratungsstelle auftaucht und gerne vernachlässigt wird. So manch eine Beratungsstelle muss sich auch die Frage gefallen gelassen, wie weit sie tatsächlich den Bedürfnissen und Wünschen der KlientInnen noch entspricht oder nicht eigentlich ihren eigenen Vorstellungen und Arbeitsroutinen folgt. Die KlientInnen können dabei in den Hintergrund treten.
Anhand dieser Beispiele, denen es viele noch hinzuzufügen gäbe, seien die vielfältigen Fallstricke und Problemfelder skizziert. Es ist bei Flüchtlingsinitiativen und Hilfsorganisationen längst an der Zeit, über professionelle sozialarbeiterische und helfende Standards zu diskutieren und diese zu definieren, denn die fehlenden Qualitätsnormen, und -kriterien sowie Konzepte und Auseinandersetzungen führen nicht nur zu unterschiedlichen Leistungen innerhalb der und unter den Organisationen, sondern auch zu Frustration und Burn-out-Symptomen bei MitarbeiterInnen, die in einem komplexen und belastenden Arbeitsumfeld tätig sind und denen es oftmals am notwendigen Background mangelt.
Wolfgang Gulis