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- Zentrum zur sozialmedizinischen, rechtlichen und kulturellen Betreuung von Ausländern und Ausländerinnen in Österreich

 

Nummer 2/2001: "Asyl: Grund zur Besorgnis!"

 

 


Spanien
... und der Rest der Welt –

Hintergründe über die "Ausländer"-Gesetzgebung

Seit November 1999 bemüht sich die konservative Regierung unter Premier Aznar um ein Gesetz zur Regelung der Situation von ImmigrantInnen. Eines ist der spanischen Politik in dieser Zeit ohne Zweifel gelungen: Außer den unmittelbar involvierten JuristInnen kennt sich mittlerweile wohl kaum jemand mehr wirklich mit dem zigfach veränderten Gesetz aus. Ein Bericht von Wolfgang Kühnelt.

Als die Volkspartei von Aznar im März 2000 die absolute Mehrheit gewann, dachten viele BeobachterInnen, das Tauziehen um das betreffende Gesetz ("Ley de extranjería") hätte nun ein Ende. Doch bis zum heutigen Tag wird weiter debattiert und repariert, analysiert und reformiert.

Zahlen und Fakten

Während die Zahl der "legal" im Land lebenden ImmigrantInnen sich in ausgesprochen überschaubaren Dimensionen hält, ist Spanien eines der bevorzugten Ankunftsländer für Menschen "ohne Papiere". Man spricht diesbezüglich in den (seriösen) Medien momentan von rund 300.000 "Illegalen". Beinahe die Hälfte von ihnen konnte im Jahr 2000 aufgrund der damals gültigen – vergleichsweise großzügigen – Gesetzesbestimmungen ihre Situation "legalisieren".

Im vergangenen Jahr wurden rund 15.000 Menschen beim Versuch verhaftet, mit Booten von Nordafrika nach Spanien zu kommen. Hunderte Flüchtlinge verloren bei dieser gefährlichen Überfahrt ihr Leben. In jüngster Vergangenheit hat sich übrigens die Herkunft der Flüchtlinge, die Boote benutzen, rasch verändert: Waren es 1999 noch hauptsächlich NordafrikanerInnen, die die sogenannten "pateras" benutzen, kamen die meisten dieser speziellen Flüchtlingsgruppe im Jahr 2000 aus Nigeria, Ghana und Sierra Leone.

Die spanische Politik ist seit Jahren hin und her gerissen zwischen einer rigiden Haltung gegenüber ImmigrantInnen, die potenzielle NachahmerInnen abschrecken soll, und der durch Daten belegbaren Notwendigkeit, Menschen ausländischer Herkunft aufzunehmen, um ständig sinkende Bevölkerungszahlen wenigstens einigermaßen zu kompensieren. Nach Berechnungen von Eurostat sollte Spanien bis zum Jahr 2050 immerhin insgesamt 44 Millionen ImmigrantInnen aufnehmen, um den demographischen Rückgang zu stoppen und dadurch das Sozialsystem (speziell die Pensionen) im Bestand zu sichern. Das ehemalige Land der Auswanderer wird also zu einem Land der Einwanderung – und dies innerhalb von wenigen Jahren.

Zu all dem kommt noch, dass Spanien, bedingt durch seine Geschichte als Kolonialmacht, Privilegien für Menschen aus Lateinamerika vorsieht.

Aznar, quo vadis?

Keine leichte Ausgangssituation für Premier Aznar und seine Volkspartei, die in sich ziemlich genau das vereint, was die schwarz-blaue Koalition in Österreich darstellt. Im Klartext: Wirtschaftsliberale, die Einwanderung primär aus ökonomischen Überlegungen nicht grundsätzlich ablehnen, stehen rechtslastigen Vaterlandsbeschützern gegenüber, regionale PolitikerInnen vertreten oft Meinungen, die schlicht rassistisch zu nennen sind.

Nun ist auch noch der zuständige Innenminister zurückgetreten, allerdings nicht, weil er sich für das verwirrende Geschehen verantwortlich fühlte, sondern weil er einen politischen Karrieresprung in die Provinz wagte.

Eine kurze Chronologie des "Ausländergesetzes"

Durch einen – bis heute nicht näher erforschten – Schwenk der katalanischen Partei CiU gelingt es der Opposition im Dezember 1999 ein Gesetz zu Fragen der Immigration, das vor allem für "illegale" Einwanderer Erleichterungen und soziale Mindeststandards vorsieht, mehrheitsfähig zu machen. Die Volkspartei fällt aus allen Wolken, dass ihr ansonsten treuer Mehrheitsbeschaffer CiU ausgerechnet in dieser Frage gegen sie agiert. Mit diesem Gesetz wird eine Regelung aus dem Jahr 1985 außer Kraft gesetzt, mit der ohnehin niemand besonders glücklich war. Als allerdings die Volkspartei im März 2000 die absolute Mehrheit gewinnt, macht sie sich als erstes an die Reform dieses Gesetzes.

Im Mai 2000 präsentiert die konservative Regierung zum wiederholten Male Abänderungsvorschläge: Es soll deutlicher als bisher zwischen "legalen" und "illegalen" MigrantInnen unterschieden werden, die Anforderungen an "Legalisierungswillige" sollen verschärft werden und die Behörden sollen Flüchtlingsbewegungen genau kontrollieren und steuern.

Die linksgerichteten Parteien und die wichtigsten Gewerkschaften lehnen diese Reform ab. Die Sozialdemokraten bieten der Regierung folgenden Kompromiss an: Ein Jahr soll die ursprüngliche Gesetzeslage in der Praxis getestet werden, bevor man sich an irgendwelche Reformen macht. Das Kabinett Aznar lehnt – wenig überraschend – ab.

Im Juli protestiert eine hochrangige Juristen-Kommission gegen die geplante Reform und befindet, dass der neue Text sich kaum mehr von den alten Bestimmungen aus dem Jahr 1985 unterscheidet. Der Ministerrat beschließt daraufhin eine weitere Reform, die den ImmigrantInnen zumindest bessere Rahmenbedingungen in Sachen Erziehung und Gesundheitssystem bieten soll.

Im Oktober 2000 werden abermals Modifikationen am noch immer nicht in Kraft getretenen Gesetz vorgenommen, mehr als die Hälfte der einzelnen Bestimmungen wird geändert. Es geht einerseits um mehr Rechte für Kinder und Jugendliche und andererseits um ein fixes Kontingent an "erlaubten" ImmigrantInnen – ähnlich wie dies auch in Österreich praktiziert wird.

Die "Ley de extranjería" und ihre Folgen

Im November wird mit den Stimmen von Volkspartei, CiU und Coalicíon Canaria das Gesetz endgültig (?) beschlossen. Die Opposition beklagt die Weigerung der Regierung, den "illegalen" Einwanderern soziale Mindeststandards zu garantieren.

Das Gesetz tritt schließlich mit 23. Januar 2001 in Kraft und zwar mit folgenden Schwerpunkten:

l Klare und folgenreiche Unterscheidung zwischen "legalen" und "illegalen" Einwanderern. "Illegale" haben nur zwei nennenswerte soziale Rechte: Schulbildung bis zum sechsten Lebensjahr und medizinische Basis-Versorgung.

Fundamentale Rechte wie Versammlungsfreiheit oder Streikrecht werden ihnen verwehrt (anders als noch im Gesetz von 1985, wo immer nur pauschal von "Ausländern" die Rede war, denen diese Rechte zugestanden wurden).

l Keine Begründungspflicht der Behörden bei abgelehnten Visa-Anträgen außer bei einem angestrebten Familiennachzug.

l Illegale Beschäftigung oder das Fehlen einer Aufenthaltsgenehmigung berechtigt die Behörden zu einer Abschiebung nach 48 Stunden.

Details zu diesen Bestimmungen können Spanisch-Kundige im Internet unter www.elpais.es in einem eigenen Extrateil nachlesen. Noch ist es zu früh, um die Konsequenzen abschätzen zu können. Ob der rigide Weg allerdings in der Lage ist, potenzielle Flüchtlinge aus Afrika, Asien und Lateinamerika davon zu überzeugen, dass sie besser in ihren Heimatländern bleiben, darf schon heute bezweifelt werden.

Wolfgang Kühnelt


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