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- Zentrum zur sozialmedizinischen, rechtlichen und kulturellen Betreuung von Ausländern und Ausländerinnen in Österreich

 

Nummer 2/2001: "Asyl: Grund zur Besorgnis!"

 

 


Thema: Asylpolitik
Grund zur Versorgung

Über den letzten Stand in Sachen Grundversorgung für Flüchtlinge berichtet Michael Stockinger.

Wohnen, essen, lebenswichtige Dinge einkaufen – wer tut das nicht gerne? Wir in Österreich auf jeden Fall. Grund zur Versorgung haben auch all jene, die als Asylwerbende zu uns ins Land kommen – Grundversorgung also. Alles was darüber hinaus geht, ist nicht immer Grund genug, versorgt zu werden – Bundesbetreuung also (kurz "BB"). Diese beinhaltet laut Verordnung Unterbringung, Verpflegung, Krankenversicherung, Taschengeld, Bekleidung, Schulbedarf, Fahrtbeihilfen, soziale Betreuung, Bestattungskosten sowie Rückkehrhilfe. Doch nur ein knappes Drittel aller Flüchtlinge kommt in den Genuss der BB und weiß dafür nicht genau warum. Das liegt in der Natur der Sache, da es derzeit keinen Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung gibt. Manche kriegen sie, andere nicht – darüber entscheidet kein Gesetz, sondern Weisungen aus dem Innenministerium. Aus eigener NGO-Erfahrung hat man gelernt, dass unbegleitete Minderjährige und andere Härtefälle (Frau mit Kind, z.B.) gute Chancen haben, in die Bundesbetreuung aufgenommen werden. Aber auch gute Chancen haben, sie nicht zu bekommen. Je nachdem, wer im Innenministerium ans Telefon geht, könnte man fast meinen, obwohl das sicher nicht stimmt und eine unzulässige Vereinfachung des Sachverhaltes darstellt.

Demnach erhalten also mehr als zwei Drittel aller AsylwerberInnen diese stattliche Unterstützung nicht. Daran fand der UNHCR keinen Gefallen (ebensowenig wie die "drei Weisen" in ihrem Bericht) und kritisierte Österreich ob seiner Unterbringungspraxis, die im internationalen Vergleich sehr schlecht abschneidet. Da nun europaweit verbindliche "reception standards" für Flüchtlinge festgelegt werden sollen, wird die österreichische Regierung nicht umhin können, ihre Bundesbetreuungsverordnung zu modifizieren. Aus einem Treffen von Bund- und Ländervertretern am 21.März dieses Jahres ging hervor, dass man sich über eine gemeinsame Finanzierung der Bundesbetreuung geeinigt hätte.

Einer langjährigen Forderung von NGOs (vertreten in einer Arbeitsgruppe bestehend aus asylkoordination österreich, Evangelischer Flüchtlingsdienst, Caritas und Integrationshaus Wien) soll nun nachgekommen werden: künftig sollen AsylwerberInnen bis in die letzte Instanz ihres Asylverfahrens (bei Gewährung von "aufschiebender Wirkung" durch den Verwaltungsgerichtshof [VwGH]) in BB bleiben dürfen. Eine andere Forderung scheint im Modell-Konzept der Bund-Länder-Arbeitsgruppe jedoch nicht auf: die Kompetenz über die Vergabe der Bundesbetreuung soll weiterhin beim Bund bleiben. Es wird auch keine Gesetzesänderung und dadurch wieder keinen Rechtsanspruch auf BB geben.

Gerade diese Regelung unterliegt jedoch seit Jahren massiver Kritik, da prinzipiell – und laut UNHCR – alle Flüchtlinge ein Grundrecht auf Versorgung haben. Derzeiz reicht z.B. alleine der "Verdacht auf eine strafbare Handlung" dafür aus, dass ein Betreuter sofort jede Unterstützung verliert. Diese oft willkürlich anmutenden Gründe, die BB zu verweigern bzw. zu verlieren, müssten durch neue Gesetzesbestimmungen eliminiert werden. Dies sieht der Entwurf jedoch nicht vor.

"Zu Hause nicht angetroffen"

Schade, möchte man meinen, weil der – vom Land Kärnten stammende – Modellentwurf ansonsten in den meisten grundlegenden Dingen mit dem Maßnahmenkatalog der NGOs deckungsgleich ist. So wird u.a. von "Unterbringung in geeigneten, individuellen Quartieren" gesprochen – eine Forderung, die auch der UNHCR erhoben hat und hat dabei angemerkt, dass Asylverfahren nicht rechtmäßig durchgeführt werden können, wenn keine gültige Zustelladresse (für Bescheide etc.) vorhanden ist. Wer schon verzweifelte AsylwerberInnen betreut hat, deren Verfahren eingestellt worden waren, nachdem der Postler sie "zu Hause nicht angetroffen hatte", weiß, was diese Forderung bedeutet.

Da Flüchtlinge während der Dauer ihres Asylverfahrens prinzipiell vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, ist die Versorgung durch die Bundesbetreuung ein absolut notwendiges, gerechtfertigtes Grundrecht jedes Flüchtlings. Solange dieses Recht nicht auf alle anwendbar ist, wird es weiterhin zu ungerechtfertigten und nicht-nachvollziehbaren Ausschlüssen von diesem Grundrecht kommen. Derzeit ist es so, dass ein gewisser Prozentsatz an Flüchtlingen irgendwann auf der Straße endet und schauen muss, wie er sich durchschlägt. Dieser Realität sollte ein neues Bundesbetreuungsgesetz Rechnung tragen und man kann nur hoffen, dass sich die Landeshauptleute gemeinsam mit dem Bund in ihren nächsten Konferenz auf einen annehmbaren Mindeststandard einigen werden. Vielleicht kriegt man ja danach einmal nicht Schimpf von der EU. Das würde sicher alle in der Regierung freuen und Anlass für noch mehr Ausgelassenheit bei Staatsbanketts sein. Und ein gut aufgelegter Regierungschef ist – das wissen wir seit dem lustigen Ronald Reagan – doch ein Segen für die Bevölkerung. Oder?


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file last changed: 7. 4. 2001

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