ZEBRATL das Magazin
des Vereins ZEBRA
- Zentrum zur sozialmedizinischen, rechtlichen
und kulturellen Betreuung von Ausländern und Ausländerinnen
in Österreich
Nummer 4/2001: "Willkommen am Freien Markt?"
Was bisher geschah:
Frau M. stammt aus der Grenzregion Serbien, Montenegro und Bosnien. Ihr Mann wird 1998 zum Kampf in den Kosovo eingezogen im Februar 1999 desertiert er. Nach seinem Verschwinden wird Frau M. von serbischen Polizei- und Militäreinheiten terrorisiert und schließlich vergewaltigt. Frau M. findet bei Freunden Unterschlupf und flüchtet nach Österreich. Sie ist in einem sehr schlechten psychischen und physischen Zustand.
Frau M. kommt im Mai 1999 nach Österreich und wird mit ihrer Familie in einem Heim in Graz untergebracht, später übersiedeln sie nach Wien. Ihr Mann hat Arbeit und erhält eine Beschäftigungsbewilligung. Nach einem Asylerstreckungsantrag auf Grund der Verfolgung ihres Mannes, der aber abgelehnt wurde, entschließt sich Frau M. im Dezember 2000 einen eigenen Antrag zu stellen.
Im Jänner kommt es zur Einvernahme durch das Grazer Bundesasylamt, der Asylantrag wird abgelehnt. Der Grund: Jugoslawien habe eine neue Regierung, Frau M. habe nichts mehr zu befürchten. Im Berufungsverfahren bestellt das zuständige Senatsmitglied des unabhängigen Bundesasylamtes (UBAS) einen Sachverständigen. Als Sachverständiger wird Dr. Krieger ein Mann bestellt, der von der Rechtsvertretung abgelehnt wird. Frau M. kommt in Begleitung einer Vertrauensperson. Dr. Krieger verweigert die Anwesenheit der Vertrauensperson, lässt den Termin platzen.
Fortsetzung mehr als drei Monate später ...
Es ist Herbst geworden, die in der letzten Nummer des ZEBRATL beschriebenen Ereignisse liegen bereits einige Monate zurück. Viele waren mittlerweile auf Urlaub, haben sich von den Strapazen des Alltags erholt. Frau M. nicht. Sie wartet noch immer. Sie fängt noch immer zu zittern an, wenn sie auf die bevorstehende Verhandlung beim unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) angesprochen wird. Frau M.s Zustand hat sich nicht gebessert, im Gegenteil, jeder Tag Warten zerrt an den Nerven, macht ihre tiefe psychische Verletzung deutlicher. Die Tochter von Frau M. ruft immer wieder an, wann denn die UBAS-Verhandlung endlich stattfinde, da das lange Warten die Mutter fertig mache. "Wenn es noch lange dauert, wird meine Mutter wahnsinnig."
Zwar hat das Warten auf den Fortgang des Verfahrens nunmehr ein Ende, ein Verhandlungstermin steht mittlerweile am 2. Oktober fest. Jedoch ist zu befürchten, dass Frau M. mit diesem Termin keine rechte Freude haben wird, denn dass sie Asyl erhalten wird, ist nicht zu erwarten. Ließ das zuständige Senatsmitglied des UBAS doch im Juni in einem Gespräch mit Heidi Szumovski vom Evangelischen Flüchtlingsdienst (EFDÖ) schon durchklingen, dass er aufgrund der aktuellen Situation in Jugoslawien dem Asylbegehren negativ gegenüber stehe und dass er eigentlich und genaugenommen und so und so ein Gutachten gar nicht brauche. Die Antwort darauf, warum ein solches für viel Geld in Auftrag gegeben wurde, muss vorerst unbeantwortet bleiben. Unter diesem Gesichtspunkt wird das lange Warten von Frau M. auf eine Entscheidung umso sinnloser. War doch der Ausgang des Verfahrens beschlossene Sache. Am Rande sei erwähnt, dass das Senatsmitglied des UBAS diese Aussage traf, ohne Frau M. persönlich jemals gesehen zu haben, geschweige denn die Berufung berücksichtigt zu haben. Die dort festgehaltenen Einwände, dass Frau M. aufgrund der Traumatisierung sehr wohl Asyl erhalten müsse oder das Frau M. aufgrund der Gefahr der Retraumatisierung nicht zurückgeschoben werden dürfe und daher Asyl erhalten müsse, werden so scheint´s ignoriert.
Der Gutachterauftrag, ...
Es stellt sich auch heraus, dass sich der Auftrag vom UBAS an den Gutachter ganz anders liest, als ursprünglich vom Vorsitzenden behauptet. Es möge doch festgestellt werden, "ob in Bezug auf die erlebten Ereignisse eine Traumatisierung der im Betreff Genannten vorliegt." Weiters möge herausgefunden werden, "inwieweit die im Betreff Genannte sich in der Lage befindet, über in der Vergangenheit liegende Ereignisse zu berichten bzw. an sie gerichtete Fragen betreffend von ihr angeblich Erlebtem in ihrem Heimatland zu beantworten" und "ob der Genannten überhaupt zugemutet werden kann, über die erlebten Ereignisse wahrheitsgemäß zu berichten", heißt es da. Beweis genug für Daniela Stöcklmair, Rechtsvertreterin von Frau M. für die Annahme, dass der UBAS Frau M. und den betreuenden Organisationen kein Wort glauben und dass sehr wohl die Aussagen und der Zustand von Frau M zur Disposition stehen. Das dazu bereits vorliegende Gutachten von der Wiener Organisation Hemayat hat offensichtlich keine Bedeutung.
Dr. Krieger der das Gespräch ja abgebrochen hatte da die Vertrauensperson sich weigerte den Raum zu verlassen, gab an, dass dies sein Recht laut eines OGH Beschlusses sei. Nach eingehender Recherche und einer Reihe von Gespräche mit kompetenten juristischen Fachleuten und Gutachtern konnte die Frage, ob ein Sachverständiger in einem Verwaltungsverfahren (AVG) eine Begleit- bzw. Vertrauensperson der zu begutachtenden Person ablehnen darf, nicht hinreichend geklärt werden. Der Beschluss des OGH, den Dr. Krieger anführte, bezieht sich auf das Strafrecht und ist somit auf das AVG nicht anwendbar. Das Ergebnis dieser Recherchen: es gibt keine eindeutige Gesetzeslage es ist im Verwaltungsverfahren Ermessenssache.
Die Vorgangsweise Dr. Kriegers bleibt ungeachtet dessen fragwürdig, stellt die Rechtsvertreterin fest. Die Voraussetzung für ein ernstzunehmendes Gutachten sollte eine sachliche, für die zu begutachtende Person möglichst stressfreie Atmosphäre sein, die eine ebenso authentische, korrekte und glaubwürdige Bewertung ermöglicht. Würde Dr. Krieger der Experte sein, als der er gehandelt wird trotz intensiver Internetrecherche konnte kein einziger Beitrag von Dr. Krieger zum Thema Trauma und politisch organisierte Gewalt gefunden werden müsste er bei möglichen traumatisierten Personen um so mehr auf diese Rahmenbedingungen achten, um zu einem vorurteilsfreien Ergebnis zu kommen. "Es geht ja schließlich nicht um die technische Überprüfung eines Autos, sondern um die Gefühle und psychischen Zustände eines Menschen". Im Fall von Frau M. war dies jedoch keineswegs gegeben. Die Situation der "Begutachtung" war bei Frau M. ob beabsichtigt oder nicht einschüchternd und entwürdigend, so Daniela Stöcklmair.
P.S: Die UBAS Verhandlung findet am 2.10.2001 um 9:00 Uhr statt wir berichten weiter.
Wolfgang Gulis
Mitarbeit: Angelika
Jung Bund
Anmerkung: siehe auch ausführliche Schilderung der Geschichte von Frau M. im ZEBRATL 3/2001 unter dem Titel "Angstschweiß bei solchen Gutachtern" (Seite 4 ff.)