ZEBRATL das Magazin
des Vereins ZEBRA
- Zentrum zur sozialmedizinischen, rechtlichen
und kulturellen Betreuung von Ausländern und Ausländerinnen
in Österreich
Nummer 4/2001: "Willkommen am Freien Markt?"
Wahre Geschichte 1:
Irina hatte eigentlich vorgehabt ihre eineinhalbjährige Tochter zu besuchen, die sie vor einigen Wochen bei ihrer Mutter zurückgelassen hatte. Sie fuhr jedoch mit den Männern nach Budapest zurück, ohne vorher bei ihrer Mutter und ihren Verwandten vorbeizuschauen.
Irina* wurde nach rund vier Wochen Schubhaft von Graz nach Kiew geflogen, alle behördlichen Formalitäten waren geklärt, insofern ging ja alles glatt. Sie wollte mit dem Zug in ihre ukrainische Heimatstadt weiterfahren, das Ticket dafür hatte sie in der Tasche, Geld für eine Übernachtung in Kiew nicht. Sie versäumte den letzten Zug, musste in einer Polizeizelle schlafen. Als sie am nächsten Mittag in ihrer Stadt ankam und aus dem Zug stieg, wurde sie von zwei Männern in Empfang genommen. Irina hatte eigentlich vorgehabt ihre eineinhalbjährige Tochter zu besuchen, die sie vor einigen Wochen bei ihrer Mutter zurückgelassen hatte. Sie fuhr jedoch mit den Männern nach Budapest zurück, ohne vorher bei ihrer Mutter und ihren Verwandten vorbeizuschauen. Der Vorschlag der Männer, Irinas Familie büßen zu lassen, wenn sie sich weigern sollte mit ihnen mitzukommen und die für sie im Voraus geleisteten Spesen abzuarbeiten, war kaum abzulehnen. Man reiste unverzüglich wieder ab. Soviele Kilometer auf österreichische Staatskosten, um dorthin zurückzukehren, wo ihre Auslandskarriere begonnen hatte: Budapest Wien Graz, drei wunderschöne Städte, alle bereist mit dem Ziel, den Menschen in diesen Städten Freude zu schenken. Den Männern. Sich ihnen hinzugeben für gutes, oft ehrlich verdientes Geld; organisiert vom Reisebüro der Zukunft mit dem schwungvollen Namen "Russenmafia": Orientexpress brutal. Da auch der Erzeuger ihres Töchterchens seit längerem wegen Mitgliedschaft in dieser Agentur (obgleich in einer anderen Abteilung) hinter ukrainschen Gittern saß und nichts wissen durfte vom heimlichen Verdienst im Okkzident, fiel manches unter die Schweigepflicht: die gefälschten Pässe aus Budapest, die Anstellung als Wohnungsprostituierte in Graz, die Schubhaft im Polizeigefangenenhaus, die Abschiebung zurück nach Kiew, der Beinahebesuch zu Hause, ja und auch die Verbindungen der Polizei in Kiew zu den Menschentransporteuren, die sie so zuvorkommend vom Bahnhof abgeholt hatten. Darüber wurde eher geschwiegen, wenn man gescheit im Kopf war.
Statistisch-faktische Geschichte 2:
Frauenhandel zum Zweck der Zwangsprostitution ist in Europa seit dem Fall des Eisernen Vorhangs stark im Steigen begriffen. So kamen in den 90er Jahren rund 400.000 Ukrainerinnen unter 30 Jahren nach Westeuropa (Quelle: New York Times). Nach vorsichtigen Schätzungen der EU-Kommission belief sich 1998 die Zahl der Opfer des Frauenhandels in Westeuropa auf rund 500.000, was einen Anstieg um ca. 80% über die letzten 10 Jahren bedeutet. Die UNO rechnet mit jährlich 4 Millionen Opfern des Menschenhandels und einem Gewinn für Händler und Verteilerringe von 7 Milliarden US $ pro Jahr, das deutsche Innenministerium mit einem jährlichen Umsatz von 120 Milliarden DM alleine in der BRD. In Durban wurde im Rahmen der Anti-Rassismus Konferenz die Zahl der zur Zeit in Sklaverei befindlichen Menschen auf 27 Millionen geschätzt. Aufgrund des relativ geringen Risikos für die meist mafiös organisierten Händlerringe sowie der schier unerschöpflichen Zahl mittelloser Menschen scheint Menschenhandel der Drogen- und Waffenschieberei finanziell den Rang abzulaufen.
Von allen Studien wird der enge Zusammenhang zwischen der politischen (und daher meist auch ökonomischen) Instabilität eines Landes und dem Menschenhandel betont. Seit den Balkankriegen der letzten Jahre wurde auch den Europäern bewusst, dass Flüchtlingsströme und Frauenhandel keine afrikanische Erfindung sind, sondern am Rande der Wohlstandszone EU entstehen und in diese gut abgeschirmte Zone eindringen. Verschärfte Grenzkontrollen und restriktivere Einwanderungsgestze hindern jedoch Verzweifelte niemals daran, sich ein neues Leben zu suchen. Gefunden haben es z.B. rund 30.000 Albanerinnen, die als Zwangsprostituierte in der Europäischen Union leben. Viele von ihnen wurden um 1.000US $ gekauft und um das Doppelte nach Italien und Griechenland weiterverkauft. Minderjährige Jungfrauen können aber auch schon mal 10.000 US $ einbringen, woran man erkennen kann, dass im wahrhaft freien Markt wahre menschliche Werte noch immer ihren Preis haben.
Die Stigmatisierung und Ablehnung durch ihre Familien, welche die Frauen speziell in Albanien aufgrund dieser Arbeit erleben, hindern sie oft daran, es zumindest zu versuchen, wieder in ihre Heimat zurückzukehren. Auch während des Bosnien-Krieges florierte der Frauenhandel, am "Arizona Market" (nahe Brcko) konnte jedermann (Blauhelme ebenso wie Einheimische) Frauen käuflich und dadurch fleischlich erwerben.
In Osteuropa sind Frauen von der schlechten sozio-ökonomischen Situation verhältnismäßig stärker betroffen als Männer, so liegt die Arbeitslosigkeit unter Frauen in Teilen von Polen bei 60%. Das Brutto-Pro-Kopf-Einkommen lag 1998 in Tschechien, einem ökonomisch vergleichsweise stabilen Land, bei 4.600 ATS (Existenzminimum: 4.200 ATS), in Ungarn bei 3.800 ATS für Männer und 2.900 ATS für Frauen. In Rumänien beträgt das Durchschnittseinkommen 1300 ATS. Wenn man sich diese Zahlen vor Augen führt, fällt es leichter zu verstehen, wieso der Menschenhandel in Richtung des Goldenen Westens boomt. Die Autorinnen der Studie "Bekämpfung des Frauenhandels" nennen fünf verschiedene Arten des Informationsstandes von Frauen, die nach Europa kommen:
(1) Frauen, die über ihre im Zielland zu verrichtenden Tätigkeiten völlig getäuscht werden bzw. zur Prostitution gezwungen werden, (2) Frauen, die wissen, dass sie als Gogo-Tänzerinnen oder Stripperinnen auftreten müssen, ohne zu ahnen, dass von ihnen zusätzlich Prostitution verlangt werden würde; den meisten dieser Frauen werden die Reisepässe abgenommen und sie befinden sich in faktischer Schuldknechtschaft, d.h. sie müssen das ihnen vorgestreckte Geld für Reise, falsche Pässe und Unterkunft abarbeiten; (3) Frauen, die sich wissentlich in die Hände von Frauenhändlern und Zuhältern begeben, da sie keinen anderen Ausweg aus ihrer misslichen wirtschaftlichen Lage sehen (auch sie stehen in Schuldknechtschaft), (4) Frauen, die sich willentlich auf die Tätigkeiten einlassen, denen die Ausübung der Prostitution nicht unangenehm ist und die dabei relativ große Freiheit genießen und (5) Frauen, die sich zwar willentlich für die Ausübung der Prostitution entscheiden, die jedoch über die Arbeitsbedingungen (Zwang, Schuldknechtschaft, Unfreiheit) getäuscht werden.
Diese letzte Gruppe erscheint sehr wichtig, da viele Frauen, die mit der Hoffnung auf schnell verdientes Geld aus ihrer Heimat weggehen, ihre Freiheit völlig verlieren, sobald sie im Zielland angekommen sind, und wie Ware behandelt werden. Sie erhalten meist nur zwischen 10 und 50% ihres Gewinnes, durch physische Gewalt sowie durch die Drohung, man liefere sie der Fremdenpolizei aus, werden sie gefügig gemacht. Zwangsprostituierte sind als Illegale völlig rechtlos, haben vor drohender Haft und Abschiebung Angst, da in vielen Fällen ihre Familien nichts über ihre tatsächliche Arbeit wissen. Sehr oft ernähren die Frauen ihre zu Hause verbliebenen Kinder oder Verwandten durch ihren Verdienst als Prostituierte mit.
Juristische Geschichte 3:
Von der internationalen Staatengemeinschaft wird der Menschenhandel als "Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit" betrachtet, wobei die Rechtssprechung im Rahmen der jeweiligen nationalen Rechtsordnung erfolgt. Die aus dem Jahr 1949 stammende internationale Menschenhandelskonvention umfasst zwar Prostitution und Menschenhandel, nicht jedoch andere Bereiche des Frauenhandels und der Schuldknechtschaft: Gogo-Tänzerinnen bzw. Stripperinnen, erzwungene Eheschließungen (bei denen Frauen meist wie Artikel aus Versandhauskatalogen bestellt werden können), Hausangestellte (die de facto wie Sklaven gehalten werden), Frauenausbeutung in der Textilindustrie oder im Bettelgewerbe werden von der Konvention nicht berührt. Darüberhinaus ist sie von der Ausrichtung her "abolitionistisch", will also die Prostitution prinzipiell unterbinden, während der Großteil der zeitgenössische Frauenrechtlerinnen die Forderung aufstellen, die freie Entscheidung zur Prostitution zu respektieren und nur alle Formen der Repression zu verurteilen.
In den Fällen, wo Unterdrückung und Gewalt die Basis eines Arbeitsverhältnisses bilden, nähert sich die Schuldknechtschaft der Frauen der Sklaverei an. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet in den Artikeln 3 und 4 Folter bzw. unmenschliche oder erniedrigende Behandlung ebenso wie Sklaverei, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit, dennoch gab es bisher keinerlei Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Fällen von Menschenhandel.
Seit den 90er Jahren gibt es verstärkte Bemühungen das Problem des Menschenhandels und der Zwangsprostitution zu bekämpfen. U.a. wurde 1996 ein Aktionsplan erstellt (Plan of Action against Traffic in Women and Forced Prostitution), das STOP-Programm (Stop Trafficking Of Persons) etabliert und 1997 in Den Haag eine EU-Ministerkonferenz zum Thema Frauenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung abgehalten. Interpol und Europol haben zwar eigene Abteilungen zu Menschenhandel, aber keine eigenen Exekutivbefugnisse diese liegt noch immer bei den nationalen Behörden.
Die nationalen Sicherheitsbehörden sehen im Menschenhandel und der illegalen Prostitution jedoch vor allem ein Problem der illegalen Migration und organisierten Bandenkriminalität.
Der Schutz der Frauen wird hintangestellt. Sie bleiben im Besonderen in Österreich rechtlos und werden in den häufigsten Fällen zurück in ihr Heimatland abgeschoben, ohne Rücksicht auf ihre Notsituation bzw. den Druck, dem sie sofort wieder durch die Menschenhändler ausgesetzt sind. Da sie aufgrund ihrer finanziellen Abhängigkeit praktisch rechtlos sind, Angst vor Repressalien haben und keine Hoffnung auf Besserung ihrer Situation im Heimatland sehen, enden sehr viele der abgeschobenen Frauen eine paar Wochen später wieder in einem Bordell bzw. einem illegalen Wohnungspuff.
Wahre Geschichte 4
(Vorsicht: Stilmittel wurden verwendet!):
Drei Wochen nach ihrer neuerlichen Ankunft in Österreich wurde Irina, wie man sagt "Hopps genommen": Diesmal von der Fremdenpolizei, die drei Wochen zuvor wurde sie das von vielen unbekannten Männern aus Graz. Als illegale Prostituierte landete sie vorerst in Schubhaft. Zu dieser Zeit sprach Irina nur wenige Worte Deutsch, ein paar Brocken, wie man sagt. Irina saß in der Justizstrafanstalt Jakomini eine siebenmonatige Haftstrafe ab, da sie ja eine Wiederholungstäterin war und schon zum zweiten Mal der österreichischen Justiz und ihren Exekutivorganen ins Netz gegangen war, wie man so in Polizeifachkreisen gerne zu sagen pflegt.
Ein eingebrachter Antrag auf Haftminderung wurde abgewiesen: Sieben Monate sollten es sein und auch bleiben. Während dieser sieben Monate lernte sie hervorragend Deutsch, setzte sich gegen bösartige Zellengenossinnen durch und stickte von den Aufseherinnen vorgegebene Motive auf Wandbilder, die dann auch in einer kleinen Glasvitrine ausgestellt wurden und allgemein sicher gut ankamen. Eine kleine Gefängniserfolgsstory möchte man meinen, wenn da nicht das Problem mit den vielen Tabletten und dem Alkohol gewesen wäre.
Um das Ganze die triste Zukunftsperspektive z. B. oder das für ihre Familie erfundene Märchen von der tollen Arbeit im Westen um all das ertragen zu können, wurde in der Strafanstalt gerne einmal ein Bier getrunken und eine Pille geschluckt, die vor allem in Kombination zu einem billigen Rauscherlebnis führten. Darüberhinaus wollte auch die beginnende Alkoholsucht, die noch aus der Anfangsbordellzeit mit in die Haft gebracht wurde, gestillt werden. Und was eignete sich besser dafür, als im Kittchen einfach weiterzumachen, wo man mit dem Kunden im Arm an der Theke bzw. der Wohnzimmerbar aufgehört hatte. Aber Irina war gottseidank stärker als das alles.
Und wenn man davon absieht, dass man eigentlich niemandem sagen darf, dass Irina nach dem Knast ein besseres Deutsch sprach als ein Drittel der heimischen Insassen, weil das ein schiefes Licht auf die Berlitz-Methode werfen würde wenn man von all dem absieht, war es noch einmal relativ gut gegangen für sie.
Vom Knast in die Schubhaft. Das zog sich einige weitere, schwer auszuhaltende Wochen dahin. Irgendwann, als alle Rückreiseformalitäten beinahe geregelt waren, sagte sie, dass sie bald nach Österreich wiederkommen würde. Und dass sie nie wieder in der Ukraine im Leichenschauhaus arbeiten würde, wo sie einen totgeglaubten Vodkatrinker nach zwei Tagen zum Leben zurückkehren gesehen hatte, sondern wieder für einen in der Schubhaft kennengelernten Zuhälter. "Es ist eine Arbeit", sagte sie, zu Hause könne sie nicht bleiben. Der Mann war ihr Fenster zum goldenen Vorhof, er war der Knopf, der den Grenzbalken hob oder zumindest jemand, der so tat, als wisse er, wo der Knopf sei ("Kontakte zur Frepo...").
Ohne Chance auf legalen Aufenthalt, ohne medizinische Versorgung, mit einem Wort ohne jegliche Rechte war sie auf solche Männer angewiesen. Von einem Gerichtsprozess gegen die Menschenhändler war ohnedies nie die Rede gewesen, da hatte es schon bei Irinas Ersteinvernahme massive Übersetzungsprobleme gegeben, die dazu geführt hatten, dass sich auch ihr Anwalt gar nicht weiter für sie einsetzen wollte. Das Interesse ihr einen humanitären Aufenthalt zu gewähren war nicht nur nicht da, es war wie man sagt gar nicht vorhanden.
Österreichische Geschichte 5:
1998 konnte die LEFÖ (Lateinamerikanische Emigrierte Frauen in Österreich), eine vom Innenministerium geförderte NGO zur Betreuung von Opfern des Menschenhandels und der Zwangsprostitution, nur in 2 Fällen Frauen aus der Schubhaft in sog. Notwohnungen bringen. Die Organisation schaffte es bisher kein einziges Mal für Zeuginnen in Menschenhandelsprozessen einen humanitären Aufenthalt zu erreichen; in der Regel wurden die Frauen noch vor einem möglichen Prozess abgeschoben. Diese Vorgehensweise der Fremdenpolizei führte sogar dazu, dass 1998 das Bundesministerium für Inneres einen Erlass an Richter und Staatsanwälte aussandte, indem diese sich für die Aussetzung der Abschiebung von potentiellen Zeuginnen einsetzen sollten. Gefruchtet scheint die Maßnahme jedoch (noch?) nicht zu haben.
Während Belgien und Italien nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens die Chance auf eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung und Integration bieten, nimmt Österreich die Opfer des Menschenhandels wenn überhaupt nur als Zeugen für einen Prozess wahr. Dies führt zur paradoxen Situation, dass der Staat das LEFÖ, das betroffene Frauen in der Schubhaft besucht, für die psychische Betreuung finanziert (wobei der Vertrag mit dem BMI jedes Jahr von Neuem abgeschlossen werden muss), die soziale Hilfsbedürftigkeit der Frauen jedoch ignoriert wird. Für sie gibt es wenn der humanitäre Aufenthalt nicht gewährt wird weder die Möglichkeit eines legalen Aufenthalts, noch Arbeitserlaubnis oder Krankenversicherung.
. Darüberhinaus sollten nach dem Vorbild der LEFÖ bundesweit Interventionsstellen eingerichtet werden, Zeugenschutzprogramme eingerichtet und der für diese Zwecke gesetzlich mögliche humanitäre Aufenthalt auch tatsächlich gewährt werden.
Ein Nachsatz: Im Oktober 2000 betrug die offizielle Anzahl aller Prostituierten in Wien 513, davon rund 20% Ausländerinnen. Nach vorsichtigen Schätzungen von Polizei und NGOs gehen in Wien (wenigstens) 15.000 Männer täglich zu Prostituierten. Dies heißt jedoch nicht, dass eine Prostituierte pro Nacht 30 Kunden hat, sondern dass die tätsächliche Zahl der Prostituierten sich auf 5000 bis 7000 (davon ca. 85% Nichtösterreicherinnen) beläuft und nur ca. 10% davon legal arbeiten. Die gesundheitlichen, sozialen und rechtlichen Probleme, die diese Dunkelziffer aufwirft, werden nur bekämpft werden können, wenn Frauenhandel und die damit verbundene Zwangsprostitution nicht weiterhin als rein fremdenpolizeiliches Delikt betrachtet werden, das man durch Verurteilung und Abschiebung der Opfer aus der Welt schaffen kann.
* als Literatur zu diesem Artikel dienten die Studien "Bekämpfung des Frauenhandels nach internationalem und österreichischem Recht" von Kartusch/Knaus/Reiter (Verlag Österreich, 2000) sowie "Frauenhandel in Europa Strafverfolgung und Opferschutz im europäischen Vergleich" von Niesner/Jones-Pauly (Kleine Verlag, 2001)
* Name geändert
von Michael Stockinger