ZEBRATL das Magazin
des Vereins ZEBRA
- Zentrum zur sozialmedizinischen, rechtlichen
und kulturellen Betreuung von Ausländern und Ausländerinnen
in Österreich
Nummer 3/2002: "Rund und Eckig"
Omofuma-Prozess
"Um die Opferrolle wird hart gekämpft"
Eine Nachlese
Am 15. April verkündete das Landesgericht Korneuburg das Urteil gegen die drei Fremdenpolizisten, die angeklagt waren, Marcus Omofuma am 1. Mai 1999 bei seiner Abschiebung so verklebt zu haben, dass er während des Fluges daran erstickte. Romana Scheiblmaier hat sich im folgenden Artikel dran gemacht, die Berichterstattung über den Prozess anhand von zwei Zeitungen, der „Kronenzeitung“ und „Der Standard“ zu analysieren.
Schon die Quantität und Platzierung fällt dabei auf. Der Prozess war der „Kronenzeitung“ im Zeitraum von Anfang März bis Mitte April nur etwa 10 zumeist kurz gehaltene Artikel und einen Leserbrief (alle auf der Seite „Gericht“ bzw. auf der Leserbriefseite) wert. Im Gegensatz dazu erschienen im „Der Standard“ 18 großteils ausführliche Berichte und 4 Kommentare im gleichen Zeitraum, teilweise mit Kurzartikeln auf der ersten Seite.
Prozessbeobachter kritisierten die Opfer-Täter-Umkehr u.a. von Seiten des Verteidigers und FPÖ-Nationalratsmandatars Harald Ofner. In der Berichterstattung der „Kronenzeitung“ setzte sich diese fort. Die Verteidiger Farid Rifaat und Harald Ofner versuchten die Schuld von den Angeklagten abzuwälzen („es gab keine klaren Richtlinien für Abschiebungen“, „Vorgesetzte haben von der Praxis des Mundverklebens gewusst...“, gibt die „Krone“ deren Argumente kommentarlos wieder, während der Staatsanwalt nur kurz zitiert wird: „Die Beamten hatten nicht das Recht einen Menschen wie eine Mumie zu verkleben“ (5.3.).
Im „Standard“ erschienen schon am 2. März Artikel (einer auf der Titelseite), in denen die brutale Behandlung Omofumas detailliert geschildert wird. Am 4. März folgt ein Kommentar: „Wofür Omofuma steht... für den gewaltsamen Tod eines Menschen, dessen Hinterbliebene wohl zu recht hoffen, dass es nicht irgendwann einmal heißen wird: Tragisch, aber an seinem Tod war der Nigerianer selber schuld... steht auch für die weit reichenden Folgen nicht wahrgenommener politischer Verantwortung...“
Rassismus der Beamten
Marcus Omofuma wird in Aussagen der Angeklagten wie ein wildes Tier, das gebändigt werden musste, dargestellt. Inspektor Josef B. erklärt: „Wir mussten ihn zu siebt fixieren, um ihn halbwegs zur Räson zu bringen“ (Standard, 5.3.). Ein Kollege der Beamten sagt aus, er hätte noch nie erlebt, „dass sich jemand so widersetzt“, ein weiterer Kollege stellt eine Misshandlung Omofumas in Abrede und meint sogar, dieser hätte genug Luft bekommen, „sonst hätte er sich nicht so sehr mit Händen und Füßen gegen seine Abschiebung wehren können“ (Krone, 7.3.), „Der Mann sah gefährlich aus. Ich habe die Kinder, die in der Maschine waren, weggesetzt“ meinte ein Angestellter der Balkan-Air (Krone, 8.3.).
Auf die Aussagen der Vorgesetzten der Beamten hat Richter Alexander Fiala unverständlicherweise verzichtet (Standard, 6.3.) Viel Mühe, die Besatzung jener Maschine der Balkan Air, in der Omofuma ums Leben kam, einzuvernehmen, hat sich das Gericht nicht gegeben (Standard, 12.3) . Fiala begnügte sich damit, die Ladungen zuzustellen. So erschienen vor Gericht nur der bereits oben zitierte Angestellte und eine Stewardess. Jene Stewardess, die sich als einzige mit Omofumas Behandlung nicht abfinden wollte (Standard, 8.3.), ist zum Prozess nicht erschienen, wie die „Krone“ nicht ganz ohne Häme berichtet (8.3.).
Auch Ex-Innenminister Franz Löschnak, der als einziger der drei befragten Minister (Einem, Schlögl) etwas von Verklebe-Praktiken gewusst haben will, verteidigt diese als „Notwehrmaßnahmen und Selbstverteidigung für die Beamten“ (Krone, 14.3.). Und der ehemalige Chef der Fremdenpolizei legt noch eins drauf: „Ich finde, es war das gelindeste Mittel, jemandem, der beißt, den Mund zu verkleben.“ (Krone, 14.3.)
Für einen Zeugen, ebenfalls Polizist, war eine Abschiebung ein Job wie jeder andere auch, er vergleicht Abschiebungen mit Dachdecken. „Wenn ich ein Dachdecker bin, und der Chef sagt, ,deck’ das Dach’, dann deck’ ich das Dach, und aus...“ (Standard, 14.3.)
Daniel Glattauer (Standard) kommentiert mit leisem Sarkasmus: „Drei Fremdenpolizisten haben beim Dachdecken ein bisschen gepfuscht... Um die Opferrollen wird hart gekämpft. Täter gibt es keine. Jeder hat nur seine Arbeit getan.“
Schlögl und Einem wiesen ebenso wie Löschnak jede Verantwortung für die Abschiebepraxis von sich (das Antifolterkomitee des Europarates hatte bereits 1996 einen Bericht über Misshandlungen durch österreichische Beamte bei Abschiebeverfahren ans Innenministerium geschickt), hätten diese Praxis aber, wenn sie davon gewusst hätten, „nicht akzeptiert“ (Standard, 15.3.).
Einem stellte in Abrede, bei einem Besuch im Wiener Fremdenpolizeilichen Büro ein vergrößertes Foto mit einem verklebten Schubhäftling an der Wand hängen gesehen zu haben (Standard, 15.3.), Schlögl will auch eine parlamentarische Anfrage zu dem Thema nicht gelesen haben (Standard, 19.3.). Auf solche Detailfragen geht die
„Kronenzeitung“ gar nicht erst ein. In Belgien trat nach einem ähnlichen Fall der dortige Innenminister zurück.
Niederländische Zeuginnen
Zwei niederländischen Zeuginnen, die das Verhalten der Beamten als Machtmissbrauch empfanden („Was muss ein Mensch verbrochen haben, dass er so behandelt wird?“, Standard, 9.4.) brechen in Tränen aus und stehen für Glattauer „stellvertretend für alle, die am 1. Mai 1999 mit flauem Gefühl im Flugzeug saßen und erlebten, wie einer, der sich in Todesangst gegen seine Abschiebung gewehrt hatte, mit Bändern zur Ruhe gebracht wurde.“ In der „Krone“ wird der Vorfall in einer Kurzmeldung erwähnt (9.4.).
Im „Gutachterstreit“ (Krone, 11.4.) geht es schließlich um die Frage, woran Omofuma gestorben ist. Ein Wiener Gerichtsmediziner hatte Omofumas Erstickungstod in Abrede gestellt und stattdessen Herzversagen diagnostiziert („Omofumas Herz wird krankgeredet“, Standard, 11.4.). Durch die Aussage einer praktischen Ärztin, die Omofuma in Traiskirchen mehrmals wegen Atemwegsinfekten behandelt hatte (der Standard berichtet darüber), bekommt jenes Gutachten, in dem der Erstickungstod des Opfers diagnostiziert wurde mehr Gewicht.
Das Urteil – acht Monate wegen fahrlässiger Tötung, und nicht wegen „Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge“, so lautete die Anklage – ist für Glattauer „wieder einmal die Lösung eines Problems..., wie man sie, leider bereits über die Grenzen des Landes hinaus „die österreichische“ nennt. Signale andeuten ja. Signale geben nein. Unrecht aufzeigen ja. Unrecht verurteilen nein. Unangenehmes unter den Tisch kehren. Ja gern. Jederzeit.“ (Standard, 16.4.) Ab einer Strafe von zwölf Monaten hätten die Angeklagten übrigens ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen.
Josef Baumann aus Innsbruck hätte für die Beamten lieber einen Freispruch. In einem Leserbrief an die „Krone“ (11.4.) schreibt er: „Ein Schauprozess mit vorhersehbarem Ausgang! ... ein Freispruch brächte unser Land wieder in den Geruch brauner Gesinnung. Der selige Omofuma ... damals illegal ... des Drogenhandels verdächtig ... ist jedenfalls als der Held aller Illegalen und Asylanten einzustufen, hat er doch ein für alle mal die Regeln für Abschiebungen durch seinen Märtyrertod bestimmt: Abgeschoben wird nur noch, wer es erlaubt und verspricht, nicht zu toben und zu schreien!“